Alles Lob gebührt Allah..
Es ist dem Fastenden erlaubt seine Backenzähne zu behandeln, indem sie gefüllt oder gezogen werden, auch wenn dies erfordert die jeweilige Stelle zu betäuben. Dies hat keinen Einfluss auf das Fasten, wenn man darauf achtet, dass man weder die Medizin noch Blut verschluckt. Siehe Frage Nr. 13767 .
Er darf nicht sein Fasten brechen, es sei denn die Schmerzen sind unerträglich und er muss Medizin einnehmen oder es fließt so viel Blut heraus, dass der Körper dadurch geschwächt ist.
Wenn du demnach das Fasten gebrochen hast, nur weil dein Backenzahn gezogen wurde, dann hast du einen Fehler begangen. Du musst reumütig zu Allah -erhaben ist Er- zurückkehren und diesen Tag nachholen.
Und Allah weiß es am besten.