Alles Lob gebührt Allah..
Die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- haben erwähnt, dass die Zakah Al-Fitr mit dem Körper und nicht mit dem Geld verbunden ist, so soll sie in dem Ort entrichtet werden, in dem sich die Person in der Nacht des Festtages befindet.
Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (4/134): „Was die Zakah Al-Fitr angeht, so soll in dem Land entrichtet werden, in dem sie verpflichtend wird, egal ob das Vermögen dort ist oder nicht.“
Und was das Entrichten der Zakah Al-Fitr in Bargeld betrifft, so wurde in der Antwort auf die Frage Nr. 22888 bereits dargelegt, dass es verpflichtend ist sie als Nahrung zu entrichten und dass die Entrichtung in Bargeld nicht ausreicht.
So musst du dich bemühen sie als Nahrung zu entrichten. Wenn der Arme sich aber weigert Nahrungsmittel zu nehmen und Bargeld verlangt, dann besteht, in diesem Fall, kein Problem darin sie in Bargeld zu entrichten, aufgrund des Bedarfs oder der Notwendigkeit.
Und Allah weiß es am besten.