Alles Lob gebührt Allah..
Deine Intention mit der Aussage: „Aus mir tritt täglich, im Monat Ramadan, Sperma aus“, wird uns nicht klar.
1. Wenn du damit meinst, dass du einen feuchten Traum hast, und dadurch Sperma austritt, beeinflusst dies das Fasten nicht, da es ohne Willen des Menschen austritt.
2. Wenn du aber damit meinst, dass das Sperma heraustritt, während du wach bist, ohne dass du etwas tust, vielmehr von sich selbst rauskommt, und du dir sicher bist, dass es Sperma ist, dann ist dies meistens eine Krankheit. Die Mehrheit der Gelehrten unter den Hanafiten, den Malikiten und den Hanbaliten sind der Meinung, was auch das Richtige ist, dass dies keine Ganzkörperwaschung verlangt. Siehe die Antwort der Frage Nr. 84409.
Und das Fasten wird durch den Austritt dieses Spermas nicht ungültig, da dieser austritt, ohne dass man es will oder herbeiführt.
Ibn Qudama, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Wenn man mit seiner Hand masturbiert, hat man eine verbotene Sache begangen, doch das Fasten wird dadurch erst ungültig, wenn man ejakuliert. Wenn man nun ejakuliert, wird das Fasten ungültig. Aber wenn man, ohne Begierde, ejakuliert, wie jemand, bei dem das Sperma oder das Madhiy (Lusttropfen) austritt, weil er krank ist. Auf dem lastet nichts, da es austritt, ohne Begierde, wie beim Urin, und weil es austritt, ohne dass man dies will oder verursacht, wie beim feuchten Traum.“
Siehe „Al-Mughni“ (21/3) zusammengefasst.
Fazit: Wenn das Sperma austritt, ohne dass der Fastende etwas dafür tut, weder mit seiner Hand, noch beim Ausüben von Intimitäten, oder wiederholendes Anstarren, dann wird das Fasten nicht ungültig. Meistens ist es so, dass, wenn das Sperma in so einer Art heraustritt, es aufgrund einer Krankheit ist.
3. Was den angeht, der masturbiert, also das Austreten des Spermas mit seiner Hand herbeiführt, oder wiederholend auf etwas starrt, was die Begierde erregt, so macht dies das Fasten ungültig und zieht eine große Sünde mit sich, da man zwei verbotene Dinge tut: zu aller erst masturbiert man und zweitens bricht man sein Fasten tagsüber im Ramadan. Dies ist eine gewaltige und große Sünde.
Ibn Khuzaima (1986) und ibn Hibban (7491) überlieferten, bzgl. der Drohung darauf, von Abu Umaama al-Baahili, möge Allah ihm barmherzig sein, dass er sagte, dass er den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagen hörte:
„Während ich schlief, kamen zwei Männer zu mir und hielten mich an meinen Oberarmen. Sie brachten mich zu einem zerklüfteten Berg und sagten: „Steig auf!“ Woraufhin ich antwortete: „Ich schaffe es nicht.“ Sie sagten dann: „Wir werden es dir erleichtern.“ Daraufhin stieg ich auf, bis ich auf der Bergspitze war. Plötzlich hörte ich laute Geräusche. Ich fragte: „Was sind das für Geräusche?“ Sie sagten: „Das ist das Geheul der Höllenbewohner.“ Hierauf gingen wir los und waren plötzlich bei Leuten, die an ihren Achillessehnen hingen, mit aufgespaltenen Mundwinkeln, von denen Blut fließt. Ich fragte: „Wer sind diese?“ Er antwortete: „Diese sind jene, die ihr Fasten brechen, bevor sie es dürfen.“
Al-Albani stufte dies in „Sahih Mawaarid Adh-Dham`aan“ (Nr. 1509) als authentisch ein.
4. Es kann auch sein, dass dir die Sache unklar ist, da du wahrscheinlich nicht zwischen Sperma, Madhiy und Wadiy unterscheiden kannst, wobei die letzteren das Fasten nicht brechen.
So unterscheidest du diese:
Madhiy ist eine dünne, klebrige Flüssigkeit, die austritt während des Vorspiels, oder wenn man an Geschlechtsverkehr denkt, es will oder anschaut. Es kann sein, dass der Mensch dieses nicht spürt.
Wadiy ist eine weiße, dicke Flüssigkeit, die meistens nach dem Urinieren als weiße Tropfen austritt. Beides (also Madhiy und Wadiy) ist unrein, was die Gebetswaschung ungültig macht. Nur ist die Unreinheit von Madhiy kleiner, so reicht es, diese Stelle, die getroffen ist mit Wasser zu umfassen, ohne (die Stelle) auszupressen oder zu reiben.
Für diese (zwei Flüssigkeiten) muss man keine Ganzkörperwaschung vollziehen und das Fasten wird dadurch auch nicht ungültig.
Was das Sperma betrifft, so ist es eine weiße Flüssigkeit, die heraustritt, indem sie stark herausströmt, wonach man müde wird. Wenn es feucht ist, riecht es wie Teig oder Palmblätter, und wenn es trocken ist, riecht es wie Eiweiß. Es ist Taahir (rein), aber bedingt die Ganzkörperwaschung, außer wenn es, wenn man wach ist, ohne Begierden austritt, wie zuvor erwähnt. Dann muss man sich nicht waschen.
Wenn dies geschieht, während du zur ´Umra verreist, dann musst du dich waschen, wenn es ein feuchter Traum war. Und der Junub (jener im unreinen Zustand, der nur durch die Ganzkörperwaschung behoben werden kann) darf weder die Haram-Moschee betreten, noch darf er um die Ka'ba laufen (gemeint ist der Tawaaf). Wenn es aber tagsüber geschah, und ohne Begierden, dann musst du nur die Gebetswaschung vollziehen.
Hoffentlich haben wir auf deine Frage antworten können. Wenn es etwas Unklares gibt, dann stell sie nochmal und wir freuen uns mit dir in Kontakt zu treten.
Und Allah weiß es am besten.