Es ist kein Problem, wenn ein Nichtmuslim eine Moschee betritt, wenn dies zu einem islamrechtlich anerkannten Zweck oder für eine erlaubte Angelegenheit geschieht, wie etwa um eine Ermahnung anzuhören, Wasser zu trinken oder Ähnliches. Denn der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ließ einige nichtmuslimische Gesandtschaften in seiner Moschee unterbringen, damit sie die Betenden sehen, seine Rezitation und seine Ansprachen hören und damit er sie aus nächster Nähe zu Allah einladen konnte. Ebenso ließ er Thumama Ibn Uthal Al-Hanafi in der Moschee festbinden, als er als Gefangener zu ihm gebracht worden war. Daraufhin leitete Allah ihn recht, und er nahm den Islam an. Und Allah ist der Gewährer des Erfolgs. Ende des Zitats.
Buch „Majmuʿ Fatawa wa Maqalat Mutanawwiʿa“ von Shaykh, dem Gelehrten Abd Al-Aziz Ibn Abdillah Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein -, Band 8, Seite 356.
Was jedoch den Eintritt von Touristengruppen zur bloßen Besichtigung betrifft, wenn sich unter ihnen Frauen mit freizügiger Kleidung befinden, sie Kameras mit sich führen und die Moscheen ohne Achtung und Ehrfurcht betreten, so ist dies ein schwerwiegendes verwerfliches Verhalten, dessen Zulassung nicht erlaubt ist. Und Allah ist derjenige, dessen Hilfe erbeten wird.