Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Frau kann elf Tage lang ihre Menstruation haben oder mehr, bis zu 15 Tagen, gemäß der Mehrheit der Rechtsgelehrten. Einige Gelehrte sind der Ansicht gewesen, dass es keine Grenze für die Höchstzeit der Menstruation gibt, es sei denn das Blut fließt den ganzen Monat oder länger aus. In dem Fall ist sie im Wochenbett.
Zweitens:
Dass man von der Menstruation nun rein ist, erkennt man durch eine zwei Anzeichen: Erstens: der weiße Ausfluss. Dieser ist eine weiße Flüssigkeit, die bei den Frauen bekannt ist.
Zweitens: Wenn nichts mehr ausfließt und sie vollkommen trocken ist. Wenn sie hier auf die Stelle mit etwas Wolle oder etwas Ähnlichem streicht, bleibt sie sauber und hat keinerlei Spuren von Blut oder einer gelben Flüssigkeit.
Drittens:
Die gelbe und durchgehende trübe Flüssigkeit in der Menstruation, fällt unter dem Urteil der Menstruation. Wenn sie aber kommen, nachdem sie sich vergewissert hat rein zu sein, dann wird dies nicht beachtet. Denn im Hadith von Umm 'Atiyah -möge Allah mit ihr zufrieden sein- steht: „Wir pflegten die gelbe und trübe Flüssigkeit nach der Reinheit als nichts zu beachten.“ Überliefert von Abu Dawud (307). Al-Albani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch ein.
Darauf basierend, sagen wir:
- Der Abbruch der Blutung im fünften Tag: Wenn damit gemeint ist, dass sie vollkommen trocken geworden ist, dann muss sie die Ganzkörperwaschung vollziehen und beten und fasten, da sie bereits rein geworden ist. Wenn sie aber nicht vollkommen trocken geworden ist, dann befindet sie sich immer noch in der Menstruation.
- Wenn sie innerhalb der sieben Tage, bis zum elften Tag, nicht vollkommen trocken geworden ist, dann gehörte alles zur Menstruation. Die gelbe Flüssigkeit im elften Tag gilt auch als Menstruation, wie bereits erwähnt, denn sie ist nicht erst nach der Reinheit gekommen, sondern war mit der Menstruation verbunden […].
Wenn sie innerhalb dieser Tage aber rein geworden ist, auch nur für einige Stunden, dann gilt diese Trockenheit als Reinigung. Die Frau soll dann ihre Ganzkörperwaschung vollziehen und die Gebete verrichten.
- Das Urteil des Fastens am elften Tag hängt von dem ab, was eben erwähnt wurde. Wenn die gelbe Flüssigkeit erst nach den Anzeichen der Reinheit eintritt, wie der weiße Ausfluss oder die Trockenheit, dann ist es keine Menstruation und das Fasten an diesem Tag ist gültig. Wenn davor aber keinerlei Anzeichen der Reinheit waren, dann ist es die Menstruation. Das Fasten an diesem Tag ist ungültig und muss nachgeholt werden.
Und Allah weiß es am besten.