Alles Lob gebührt Allah..
Es gehört zur Sunnah, dass der Betende Zuflucht von Allah ersucht, wenn er an einen Vers kommt, der über die Bestrafung spricht, sowie dass er um Barmherzigkeit bitte, wenn er an einen Vers kommt, der über Barmherzigkeit spricht. Dies, nach der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, und was aufgrund dessen, was Muslim (771) von Hudhayfa überlieferte.
Dieser sagte: Ich verrichtete mit dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- eines Nachts das Gebet. Er begann mit der Rezitation des Sura Al-Baqara. Ich dachte mir, dass er bei dem hundertsten Vers in die Verbeugung geht, er aber fuhr fort. Ich dachte dann, dass er die ganze Rak'ah mit ihr verrichtet und dann in die Verbeugung geht, doch er ging zu Sura An-Nisa über und rezitierte danach die Sura Aal Imran, die er langsam und ohne Eile rezitierte. Und wenn er an einen Vers kam, in der Allah lobgepriesen wird, so sprach er Lobpreisung aus, und wenn er an einem Vers vorbeikam, in dem es um das Bitten geht, so sprach er Bittgebete. Und wenn das Zuflucht-Ersuchen erwähnt wurde, so ersuchte er Zuflucht von Allah.“
(Überliefert von At-Tirmidhi und An-Nasai, mit dem Wortlaut: Und wenn er an einen Vers der Bestrafung kam, so ersuchte er Zuflucht von Allah).
Ima An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmu'u“ (3/562): „Asch-Schafi'i und unsere Gefährten sagten: Für den Rezitator, sei es im Gebet oder außerhalb ist es sunnah, dass wenn er zu einen Vers über die Barmherzigkeit Allahs kommt, Allah -erhaben ist Er- um Barmherzigkeit bittet; oder wenn er zu einem Vers über die Bestrafung kommt, dass er bei Allah Zuflucht vor der Strafe ersucht; oder wenn er zu einem Vers kommt, in dem Allah lobpriesen wird, dass er Lobpreisungen ausspricht; oder wenn er zu einem Vers kommt, in dem Beispiele (Gleichnisse) erwähnt werden, dass er tiefgründig darüber nachdenkt. Unsere Gefährten sagten: Dies ist für den Imam (Vorbeter) sowie für den hinter ihm Betenden und auch die einzeln Betenden erwünscht… Für jeden, der den Quran rezitiert, ist dies erwünscht, sei es im gebet oder außerhalb, sei es im Pflichtgebet oder im freiwilligen gebet, sei es für den Imam, den hinter ihm Betenden oder den einzeln Betenden, weil dies ein Bittgebet (Du'a) und so wie das Aussprechen der Worte „Amin“ (O Allah, erhöre mein Bittgebet) behandelt. Der Beweis dafür ist die Überlieferung von Hudhayfah -möge Allah zufrieden mit ihm sein… Dies ist die Erklärung unserer Rechtschule (Madhab): Und Abu Hanifah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Im Gebet ist das Bitten /Anflehen bei einem Vers über die Barmherzigkeit oder das Zuflucht-Ersuchen bei einem Vers über die Strafe verpönt. Die Ansicht unserer Rechtschule hatten die meisten unserer Altvorderen und jene nach ihnen.“
Und es wurde gesagt in „Kaschaf al-Qina'a“ (1/384): „Es ist legitim, dass er (man) im Pflichtgebet und freiwilligen Gebet Bittgebete sprich und Zuflucht ersucht, wenn man zu einem Vers über die Barmherzigkeit oder die Strafe kommt.“ Ende des Zitats
Schaykh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Wie ist das Urteil über das Aussprechen von „Amin“, „A'udhu billahi minan-nar“ (Ich ersuche bei Allah Zuflucht vor dem Feuer) oder „Subhanallah“, wenn der Imam in lauten Gebeten Verse rezitiert, in denen dazu aufgefordert wird, Zuflucht zu ersuchen, Lobpreisungen zu sprechen oder „Amin“ zu sagen?
Er sagte: „Was jene Verse anbelangt, die zum Ersuchen von Zuflucht (bei Allah) auffordern, zur Lobpreisung oder zum Aussprechen von „Amin“, wenn der Rezitator sie in den nächtlichen Gebeten (in denen laut rezitiert wird) liest, so ist es für ihn Sunnah, das zu tun, was sich in dieser Situation geziemt. Wenn er also an einen Vers über Drohung (Androhung von Strafe) kommt, so sucht er Zuflucht bei Allah; und wenn er zu einem Vers über die Barmherzigkeit kommt, so bittet er (um diese).
Was jedoch denjenigen anbelangt, der dem Imam zuhört, so ist es besser, dass er sich nicht mit etwas Anderem beschäftigt, sondern still ist und zuhört.
Ja, wenn es so sein sollte, dass der letzte Vers, den der Imam rezitiert, über die Barmherzigkeit spricht, so kann der hinter ihm Betende darum bitten; oder wenn der letzte Vers von der Rezitation über Androhung von Strafe spricht, so kann er Zuflucht davor ersuchen; oder wenn der Vers über die Verherrlichung (von Allah) spricht, so kann er Lobpreisungen aussprechen. Hiergegen ist nicht zu sagen.
Wenn er dies jedoch tut, während der Imam die Rezitation fortführt, so befürchte ich, dass ihn dies vom Zuhören der Rezitation des Imams ablenken wird. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte, als er hörte, wie seine Gefährten hinter ihm in lauten Gebeten im Gebet rezitieren: „Macht das nicht, außer dass ihr Al-Fatiha (die Mutter des Qurans) rezitiert, denn es gibt kein Gebet für denjenigen, der sie nicht rezitiert.“ Ende des Zitats aus „Fatawa Nur 'Ala Ad-Darb.“
Es gibt jedoch Gelehrte, welche die Erwünschtheit diese Sache auf die freiwilligen Gebete beschränkten, weil es dies ist, was über den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert wurde. Wenn man dies in den Pflichtgebeten tun sollte, so ist es erlaubt. Und wenn man es nicht tut, so wäre es eine Sunnah.
Und unter ihnen sagte welche: Dies kann in Pflichtgebeten sowohl in freiwilligen Gebeten getan werden.