Es ist der Frau nicht erlaubt, an einem gemischtgeschlechtlichen Arbeitsplatz zu arbeiten, aufgrund der Verderbnisse und verbotenen Dinge, die aus der Vermischung von Männern und Frauen entstehen.
In den „Fatawa der Ständigen Kommission“ (15/71) heißt es: „Es ist der Frau erlaubt, in der medizinischen Behandlung von Frauen zu arbeiten. Es ist ihr jedoch nicht erlaubt, sich am Arbeitsplatz mit Männern zu vermischen.“ Ende des Zitats.
Wenn sie die verbotene Vermischung mit Männern während der Arbeit vermeiden kann und sie einen eigenen, von ihnen getrennten Arbeitsbereich hat, so ist daran, so Allah will, nichts auszusetzen.
Sie kann als Ärztin in einer privaten Praxis, in einem Krankenhaus ohne Vermischung oder in einem islamischen Zentrum arbeiten, in dem sie ihre muslimischen Schwestern behandelt. Findet sie keine solche Möglichkeit, dann soll sie Allah, den Erhabenen, fürchten, sich Seinem Gehorsam und Seiner Anbetung widmen, ihre Kinder erziehen und in ihrem Haus bleiben; das ist besser für sie.
Wer Allah, den Erhabenen, fürchtet, dem gewährt Er Versorgung von dort, womit er nicht rechnet. Und wer etwas um Allahs willen aufgibt, dem ersetzt Allah es durch etwas Besseres.
Wir bitten Allah, dir Erfolg und Rechtleitung zu gewähren.
Und Allah weiß es am besten.