Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Das Aussprechen der Absicht in der Hajj und 'Umrah

Frage

Da das Aussprechen der Absicht eine Neuerung ist, welche Weisheit steckt hinter dem Aussprechen der Absicht in der Hajj und 'Umrah?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Platz der Absicht ist das Herz und diese auszusprechen ist eine Neuerung. Weder vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- noch von seinen Gefährten wurde authentisch überliefert, dass sie die Absicht vor der gottesdienstlichen Handlung ausgesprochen haben.

Und die Talbiyah in der Hajj und 'Umrah ist nicht die Absicht.

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Aussprechen der Absicht ist eine Neuerung und sie noch laut auszusprechen ist eine noch größere Sünde. Die Sunnah ist vielmehr, dass die Absicht im Herzen bleibt, denn Allah -gepriesen und erhaben ist Er- kennt das Geheime und was noch verborgener ist. Und Er -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Sag: Wollt ihr Allah über eure Religion belehren, wo Allah weiß, was in den Himmeln und was auf der Erde ist?“ [Al-Hujurat:16]

Und weder vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- noch von einem seiner Gefährten oder den befolgten Imamen wurde authentisch überliefert, dass sie die Absicht (mit der Zunge) ausgesprochen haben. Dadurch weiß man, dass dies nicht legitim sondern eine erfundene Neuerung ist. Und Allah verleiht den Erfolg.“ Aus „Fatawa Islamiyyah“ (2/315).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Aussprechen der Absicht wurde nicht vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert, weder im Gebet, noch in der Reinigung, im Fasten oder in irgend einer anderen seiner gottesdienstlichen Handlungen -Allahs Segen und Frieden auf ihm. Selbst in der Hajj und 'Umrah hat er -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, wenn er die Hajj oder 'Umrah vollziehen wollte, nicht gesagt: „O Allah, ich was das und jenes.“ Dies wurde nicht authentisch von ihm überliefert und er hat dies keinem seiner Gefährten angeordnet. Höchstens wurde diesbezüglich überliefert, dass Duba'ah Bint Az-Zubair -möge Allah mit ihr zufrieden sein- sich bei ihm beschwerte, dass sie die Hajj vollziehen wollte, aber krank war. Daraufhin sagte ihr der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Vollziehe die Hajj und stelle die Bedingung, dass dein Platz, an dem du den Ihram-Zustand auflöst, der ist, an dem du (an der Vollendung der Hajj) verhindert wirst. Denn dann steht dir von deinem Herrn das zu, was du ausgenommen hast.“ Hier ging es um die Zunge, da der Beschluss zur Hajj wie das Gelöbnis ist, und das Gelöbnis wird mit der Zunge ausgesprochen. Denn wenn man die Absicht fasst, dass man im Herzen etwas gelobt, dann gilt dies nicht Gelöbnis und wird auch nicht beschlossen sein. Und da die Hajj wie das Gelöbnis ist, bezüglich der Pflicht diese Vollziehen, wenn man damit angefangen hat, hat der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ihr angeordnet mit der Zunge eine Bedingung zu stellen und zu sagen: „Wenn mich etwas (an der Vollendung der Hajj) hindert, dann ist der Platz, an dem ich den Ihram-Zustand auflöse, der Platz, an dem ich daran gehindert werde.“

Und bezüglich dem Hadith, der authentisch vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert wird, in dem er sagte: „Gewiss, Jibril ist zu mir gekommen und sagte: „Bete in diesem gesegneten Tal und Sag: „'Umrah fi Hajjah“, oder: „'Umrah wa Hajjah“ (Eine 'Umrah und Hajj).“ So ist damit nicht gemeint, dass er die Absicht mit der Zunge aussprechen soll, sondern dass er sein Ritual in seiner Talbiyah erwähnt. Ansonsten hat der Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- die Absicht nicht mit der Zunge ausgesprochen.“

Aus „Fatawa Islamiyyah“ (2/216).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A