Alles Lob gebührt Allah..
Demjenigen, der ein Opfertier schächtet, ist gesetzlich vorgeschrieben von seinem Opfertier zu essen, davon zu verschenken und zu spenden. Dies, aufgrund Seiner -erhaben ist Er- Aussage: „Esst (selbst) davon und gebt dem Elenden, dem Armen zu essen. [Al-Hajj 22:28]
Und aufgrund Seiner -erhaben ist Er- Worte: „dann esst davon und gebt dem bescheidenen und dem fordernden (Armen) zu essen. So haben Wir sie euch dienstbar gemacht, auf dass ihr dankbar sein möget.“ [Al-Hajj 22:36]
Von Salama Ibn Al-Akwaˈi -möge Allah mit ihm zufrieden sein- wurde überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Esst (davon), speist und lagert ein.“
Überliefert von Al-Bukhary.
Das Speisen umfasst auch die Schenkung an die Reichen, sowie die Spende an die Armen.
Von ˈAischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- wurde überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Esst (davon), lagert ein und spendet.“ Überliefert von Muslim
Die Gelehrten -möge Allah -erhaben ist Er- ihnen barmherzig sein- sind sich über das Ausmaß dessen, was gegessen, verschenkt und gespendet wird, uneinig. Die Sache ist jedoch offen. Die erwählte Ansicht ist, dass ein Drittel davon gegessen wird, ein Drittel verschenkt und ein Drittel gespendet. Das, was gegessen werden darf, so darf es auch eingelagert werden, selbst falls es für eine längeren Zeitraum geschieht, solange es nicht verdirbt und der Verzehr einem Schaden zufügt.
In Zeiten von Hungersnot ist es nicht erlaubt dies länger als drei Tage einzulagern, und zwar aufgrund der Überlieferung von Salama Ibn Al-Akwaˈi -möge Allah mit ihm zufrieden sein, der sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer von euch ein Opfertier schächtet, so soll in seinem Haus nach drei Tage nichts mehr davon übrig bleiben.“ Im darauffolgenden Jahr sagten die Prophetengefährten: „O Gesandter Allahs, sollen wir so verfahren wie wir letztes Jahr verfuhren?“ Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Esst (davon), speist und lagert ein. Gewiss durchlebten die Leute letztes Jahr eine harte Zeit, daher wollte ich, dass ihr euch helft.“ [Muttafaqun ˈalayhi]
Es gibt dabei zwischen einem freiwilligen und einem als Verpflichtung erbrachten Opfertier keinen Unterschied, ob gegessen, verschenkt oder gespendet wird. Es gibt auch keinen Unterscheid dabei, ob es an Stelle eines Lebenden, Verstorbenen geschächtet wurde, oder eine testamentarische Hinterlassenschaft ist. Dies, da derjenige, der testamentarisch dazu beauftragt wurde, an Stelle des Auftraggebers tritt und somit davon isst, schenkt und spendet. Ebenso ist es unter den Leuten eine übliche Gewohnheit. Und das, was gewöhnlich getan wird, ist wie das, was ausgesprochen wurde.
Was denjenigen anbelangt, der dazu beauftragt wurde, so darf er davon essen, verschenken und spenden, wenn es ihm der Auftraggeber gestattet hat, oder wenn es dafür einen Hinweis gibt, oder wenn es so gebräuchlich ist zu verfahren. Falls nicht, so muss er es (das Opfertier) dem Auftraggeber überreichen, und ihm obliegt dann die Verteilung.
Es ist verboten (Haram) etwas vom Opfertier zu verkaufen, sei es Fleisch oder was anderes, nicht einmal die Haut. Dem Metzger darf als Entlohnung davon nichts gegeben werden, weil das wie Verkauf ist.
Wer ihm jedoch etwas schenkt oder ihm davon spendet, so hat er (der Metzger) das Recht damit anzustellen, was er möchte, es zu verkaufen oder was auch immer. Er darf es nur nicht an denjenigen verkaufen, der es ihm geschenkt oder gespendet hat.
Und Allah weiß es am besten.