Mittwoch 27 Rabii' Ath-Thaany 1446 - 30 Oktober 2024
German

Das Urteil über das Handeln mit Währungen

Frage

Ich suche nach Informationen über die Investition in Währungen (Devisenmarkt), so wie es in diesen Tagen der Fall ist. Es ist eine weit verbreitete Sache geworden, dass Leute in den Euro investieren, um daraus Gewinne zu erzielen. Es gibt einen Makler, der mich immer anruft, damit ich in amerikanische Dollar und Euro investiere. Ist der Handel mit Währungen erlaubt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Handelt mit Währungen ist erlaubt, unter der Bedingung, dass die Währungen bei der Vertragssitzung einander ausgehändigt werden. Wenn es aber dieselbe Währung ist, wie dass man einen Dollar für zwei Dollar verkauft, so ist dies nicht erlaubt, da es eine Art des Riba ist. So müssen die Währungen gleichwertig sein und beim Vertrag ausgehändigt werden, wenn sich die Währung vereinigt. Der Beweis dafür ist die Überlieferung von 'Ubadah Ibn As-Samit -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in der der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Gold mit Gold, Silber mit Silber, Weizen mit Weizen, Gerste mit Gerste, Datteln mit Datteln, Salz mit Salz, Ähnliches mit Ähnlichem, Gleiches mit Gleichem, von Hand zu Hand. Wenn sich diese Arten/Sorten unterscheiden, dann verkauft, wie ihr wollt, wenn es von Hand zu Hand verläuft.“ Überliefert von Muslim (1587).

In „Majmu' Fatawa Ibn Baz“ (19/171-174) steht: „Das Geschäft im Kauf und Verkauf von Währungen ist erlaubt, jedoch unter der Bedingung, dass die Ware von Hand zu Hand ausgehändigt wird, wenn sich die Währungen unterscheiden. Wenn man eine lybische Währung für eine amerikanische, ägyptische etc. Währung, von Hand zu Hand, verkauft, dann besteht darin kein Problem. Wie wenn man Dollar mit der lybischen Währung, von Hand zu Hand, verkauft, sodass beide im Kaufvertrag ihre Währungen in der Hand halten. Oder man kauft eine ägyptische, englische etc. Währung mit einer lybischen, von Hand zu Hand. Hier besteht auch kein Problem. Wenn dies aber zu einem Termin gemacht wird, dann ist es nicht erlaubt. Ebenso verhält es sich, wenn die Währungen nicht in der Sitzung einander ausgehändigt werden, dann ist es auch nicht erlaubt, denn dann gilt es als eine Art von einem Riba-Geschäft. So müssen in der Sitzung die Währungen von Hand zu Hand einander ausgehändigt werden, wenn die Währungen unterschiedlich sind. Wenn sie aber von gleicher Art sind, dann müssen zwei Bedingungen gegeben sein: Sie müssen den gleichen Wert haben und die Währungen müssen in der Sitzung einander ausgehändigt werden, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Gold mit Gold, Silber mit Silber …“

Das Urteil über Währungen ist das Urteil, das eben erwähnt wurde. Wenn sie unterschiedlich sind, ist es erlaubt, wenn sie unterschiedlichen Werts sind und in der Sitzung einander ausgehändigt werden, doch wenn sie von gleicher Art sind, wie Dollar mit Dollar oder Dinar mit Dinar, dann müssen die Währungen in der Sitzung einander ausgehändigt werden und von gleichem Wert sein. Und Allah verleiht den Erfolg.“

Quelle: Islam Q&A