Alles Lob gebührt Allah..
Die Unterhaltung mit der Verlobten unterliegt Bedingungen, die du im Detail in der Frage Nr. 13791 findest.
Wenn diese Bedingungen gegeben sind, speziell die Sicherheit davor, dass sich die Gelüste regen, und wenn es notwendig ist, ist es erlaubt. Wenn aber eine dieser Bedingungen nicht gegeben ist, dann wird diese Unterhaltung, aus islamischer Sicht, verboten.
Und wenn diese Übertretung während des Fastens geschieht, dann beeinflusst dies das Fasten und macht es minderwertig und wird in der Sünde schlimmer, da es in einer Zeit geschieht, in der die gute Tat bevorzugt wird. Denn der Fastende sollte sein Fasten vor Dingen bewahren, die es verletzen oder vermindern.