Freitag 28 Ramadhaan 1446 - 28 März 2025
German

Wenn sich an den Füßen etwas befindet, das das Eindringen von Wasser (bei der Gebetswaschung) verhindert, und es unmöglich ist, dieses zu entfernen.

Frage

Es haften Dinge an meinen Füßen, weil meine Füße rissig sind, und ich kann sie nicht entfernen. Macht dies meine Gebetswaschung ungültig? Einmal haftete Teer an meinen Füßen. Ich habe einen Teil davon entfernt, konnte den Rest aber nicht entfernen. Ist dieses Gebet gültig? Es gibt Handy-Programme, die an die Gebetszeiten erinnern und so weiter, aber sie haben Urheberrechte. Ist das erlaubt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Es ist verpflichtend, alles zu entfernen, was das Eindringen von Wasser zur Haut verhindert. Geringfügige Rückstände, wie Schmutz unter den Fingernägeln oder in den Rissen der Füße, werden jedoch entschuldigt, wenn man sich bemüht hat, sie zu entfernen.

Al-Mardawi sagte in „Al-Insaf” (1/158): „Wenn sich unter den Fingernägeln geringfügiger Schmutz befindet, der das Eindringen von Wasser darunter verhindert, ist die Reinigung (arab. Taharah) ungültig. So sagte es Ibn Aqil. Es wurde (jedoch) auch gesagt, dass (die Reinigung) gültig ist, und dies ist die korrektere (Ansicht), der der Verfasser [Ibn Qudamah] zuneigt und die Shaykh Taqi Ad-Din [Ibn Taimiyyah] bevorzugte. Es wurde auch gesagt, dass die Reinigung gültig ist, wenn es für jemanden schwierig ist, dies zu vermeiden, wie bei Menschen, die handwerkliche Tätigkeiten oder schwere Arbeiten in der Landwirtschaft und Ähnlichem verrichten. Shaykh Taqi Ad-Din fügte hinzu, dass jeglicher geringfügiger (Rückstand), der das Eindringen (von Wasser) verhindert, (entschuldigt ist), unabhängig davon, wo er sich am Körper befindet, wie etwa Blut, Teig oder Ähnliches.“ Ende des Zitats.

Und wenn das Entfernen dessen, was an der Haut haftet, unmöglich ist und es sich um eine größere (Menge) handelt, die nicht entschuldigt ist, so streicht man darüber, wie bei einem Gips.

Shaykh Ibn Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn etwas das Eindringen von Wasser verhindert, kann man nicht sagen, dass das Glied tatsächlich gewaschen wurde. Allerdings sagte Shaykh Al-Islam - möge Allah ihm barmherzig sein - dass geringfügige Rückstände entschuldigt werden, insbesondere bei denen, die davon betroffen sind. Dies trifft auf Arbeiter zu, die mit Farbe arbeiten, denn oft bleiben ein oder zwei Punkte zurück, entweder weil sie sie vergessen oder weil sie nichts haben, um sie sofort zu entfernen. Nach der Meinung von Shaykh Al-Islam - möge Allah ihm barmherzig sein - wird dies entschuldigt.

Es ist jedoch wichtig, dass wir uns an den Hadith halten – [wie er bei Muslim (243) überliefert wurde, in dem ʿUmar Ibn Al-Khattab berichtete, dass ein Mann die Gebetswaschung vornahm, dabei aber die Stelle eines Fußnagels an seinem Fuß ausließ. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sah es und sagte: „Geh zurück und vervollständige deine Gebetswaschung.“ Der Mann ging zurück, vollzog die Gebetswaschung erneut und betete dann].

Daher wird nichts entschuldigt, auch nicht, wenn es geringfügig ist. Wenn er es vor dem Ende der Gebetszeit entfernen kann, (muss er) es entfernen. Andernfalls streicht er darüber, und es wird wie ein Gips angesehen.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Sharh Al-Kafi”.

Zweitens:

Handy-Programme dürfen nicht kopiert werden, wenn die Eigentümer keine Erlaubnis dazu gegeben haben. Dies wurde bereits in der Antwort auf die Frage Nr. (454) erläutert.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A