Alles Lob gebührt Allah..
Wenn du deinem Vater auch nach seinem Ableben weiterhin nutzen möchtest und Güte erweisen willst, so kannst du das durch folgende Dinge bewerkstelligen:
1.
Aufrichtige Bittgebete für ihn sprechen. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Mein Herr, mach, dass ich das Gebet verrichte, (ich) und (auch einige) aus meiner Nachkommenschaft. Unser Herr, und nimm mein Gebet an. Unser Herr, vergib mir und meinen Eltern und den Gläubigen an dem Tag, da die Abrechnung stattfinden wird." [Ibrahim 14:41]
Abu Huraira -möge Allah ihm barmherzig sein- überlieferte, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn der Mensch stirbt, enden seine Taten, bis auf drei: Eine fortwährende Spende, nützliches Wissen, welches er hinterließ oder ein rechtschaffenes Kind, welches für ihn Bittgebete spricht.“ [Überliefert von Muslim (1631)]
Und von Abu Huraira -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Fürwahr wird Allah -erhaben und gepriesen ist Er- die Rangstufe eines Mannes erhöhen, der daraufhin sagen wird: „Womit habe ich das verdient?“ Allahs wird dann sagen: „Durch das Bittgebet deines Kindes für dich.“
[Überliefert von At-Tabarani in „Ad-Duˈa“ (S. 375) und Al-Haythami hat ihn in „Majmuˈ Az-Zawaid“ (10/234) Al-Bazzar zugeschrieben. Ebenso überlieferte ihn Al-Bayhaqi in „As-Sunan Al-Kubra“ (7/78)]
Adh-Dhahabi sagte in „Al-Muhadhab“ (5/2650): Seine Überlieferungskette ist stark. Und Al-Haythami sagte: Seine Überlieferer sind im „As-Sahih“ zu finden, ausgenommen von ˈAsim Ibn Bahdalah, dessen Überlieferungen gut (Hasan) sind.
2.
Das Spenden für ihn.
3.
Das Verrichten von der großen und kleinen Pilgerreise (Hajj und ˈUmrah) und das Schenken deren Belohnung für ihn. Wir haben bereist auf unserer Internetpräsenz im Detail über dieses Thema gesprochen, in der Antwort auf die Frage Nr. (12652)
4.
Das Tilgen seiner Schulden, wie es Jabir auf Anordnung des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- im Falle seines Vaters ˈAbdullah tat -möge Allah zufrieden mit ihm und seinem Vater sein-. Diese Geschichte wurde von Al-Bukhary überliefert (2781).
Was das versäumte Fasten und Entrichten der Almosenabgabe (Zakah) seitens deines Vaters anbelangt, so ist es dem Kind nicht möglich dieses auszugleichen. Wenn der Muslim absichtlich Versäumnisse bezüglich dieser zwei Verpflichtungen zugelassen, so ist es unabdingbar, dass er dafür selbst die Last trägt, und es gibt niemandem, der ihm das abnehmen kann.
Ein Beispiel hierfür ist das Gebet, da niemand an seiner Stelle das Gebet verrichten kann.
Unser Herr hat uns bereits darüber informiert, dass der Muslim entsprechend seiner Taten entlohnt wird. Wenn er Gutes tat, so wird er mit Gutem entlohnt. Wenn er Schlechtes tat, so wird es schlecht für ihn sein.
Allah -erhaben ist Er- sagt: „Wer nun im Gewicht eines Stäubchens Gutes tut, wird es sehen. Und wer im Gewicht eines Stäubchens Böses tut, wird es sehen.“ [Az-Zalzalah 99:7-8]
Es sei denn, dass Allah aus seiner Barmherzigkeit und Güte heraus von der Bestrafung für seine schlechten Taten absieht.
Was die Almosenabgabe (Zakah) anbelangt, so ist es damit wie mit Schulden. Es ist es ein Anrecht derer, die ein Recht darauf haben. Du musst daher die Höhe der Zakah abschätzen, welche dein Vater während seines Lebens nicht entrichtet hat, und diese dann für ihn entrichtet. Wir hoffen, dass dies ein Grund für die Erleichterung seiner Lage sein wird.
Wir bitten Allah dir für die Liebe zu deinem Vater und die Fürsorge und Güte ihm gegenüber Gutes zu geben und ihm zu vergeben.
Und Allah weiß es am besten.