Alles Lob gebührt Allah..
Die Beileidsbekundung erfolgt, indem der Betroffene getröstet und gestärkt wird.
Der Betroffene ist hier jeder, dem etwas widerfahren ist, egal ob er einen Geliebten, Verwandten oder Geld verloren hat. So soll für den Verstorbenen jedem Betroffenen Beileid bekundet werden, egal ob es seine Familie, Freunde oder Nachbarn sind.
Die Beileidsbekundung erfolgt, indem der Betroffene getröstet wird und ihm die Trauer genommen wird. Die beste Art der Beileidsbekundung ist, die, welche vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert wurde. Als der Botschafter eine seiner Töchter zu ihm kam und ihn zu ihrem Sohn, der gestorben ist, herbeirief. Daraufhin sagte der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Kehre zurück und sag ihr: „inna Lillahi ma akhadh, wa Lahu ma a'ta wa kullu schai in 'Indahu bi Ajalin Musamma (Allah gehört, was Er nimmt, und Ihm gehört, was Er gibt, und alles hat bei Ihm einen festgesetzten Zeitpunkt)“, und sag ihr, dass sie geduldig sein und auf Allahs Lohn hoffen soll.“ Überliefert von Al-Bukhary (1204).
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt, wie die Beileidsbekundung vollzogen werden soll.
Er antwortete: „Die beste Art der Beileidsbekundung ist die, welche der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bei eine seiner Töchter vollzogen hat, als sie einen Botschafter zu ihm schickte, der ihn herbeirufen solle beim Tod ihres Sohnes oder Tochter beizuwohnen. Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte ihr aber: „Sag ihr, dass sie geduldig sein und auf Allahs Lohn hoffen soll, denn Allah gehört, was Er nimmt, Ihm gehört, was Er gibt, und alles hat bei Ihm einen festgesetzten Zeitpunkt.“
Was die Worte angehen, die bei den Leuten weit verbreitet sind: „'Adhamallahu Ajrak, wa ahsana Allahu 'azaa ak, wa ghafara Allahu li Mayyitik (Möge Allah deinen Lohn vermehren, möge Allah euch auf schönste Weise Trost spenden und möge Allah eurem Verstorbenen vergeben), so sind es Worte, die einige Gelehrte ausgewählt haben. Jedoch ist das, was in der Sunnah überliefert wurde, besser.“
Es ist erlaubt vor und nach der Beisetzung sein Beileid zu bekunden. Wenn man der Familie des Verstorbenen vor der Beisetzung, der Waschung oder dem Gebet sein Beileid bekundet hat, so besteht darin kein Problem, und das, was beabsichtigt wurde, wurde auch erlangt. Und wenn man es danach tut, dann besteht ebenfalls kein Problem darin.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Zu welcher Zeit soll die Beileidsbekundung vollzogen werden?“
Antwort: „Die Zeit der Beileidsbekundung beginnt von dem Zeitpunkt an, an dem der Verstorbene gestorben ist, oder das Unglück einem widerfahren ist, wenn es sich nicht um den Tod handelt, bis das Unglück vergessen wurde oder der Betroffene darüber hinweggekommen ist, denn mit der Beileidsbekundung ist nicht beabsichtigt jemanden zu beglückwünschen oder zu grüßen, sondern den Betroffenen zu stärken bei diesem Unglück geduldig zu sein und auf Allahs Lohn zu hoffen.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (17/240).
Und Allah weiß es am besten.