Alles Lob gebührt Allah..
„Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erlaubte Al-'Abbas in Mekka zu übernachten, aufgrund der Tränkung der Pilger, und dies ist eine allgemeine Handlung. Genauso erlaubte er den Hirten außerhalb von Mina zu übernachten, da sie die Reitkamele der Pilger hüteten. Diesen kommen jene gleich, die nicht in Mina übernachten, da sie die Interessen/das Wohl der Leute hüten/bewahren, wie Ärzte, Feuerwehrmänner etc.. Diese müssen dort nicht übernachten, da die Leute sie brauchen.
Und was jene betrifft, die einen speziellen Entschuldigungsgrund haben, wie der Kranke und der Sanitäter/Krankenpfleger usw., so besteht die Frage, ob sie zu diesen gehören.
Darüber gibt es zwei Meinungen der Gelehrten:
Es gibt Gelehrte, die sagen, dass sie zu ihnen gehören, da der Entschuldigungsgrund vorhanden ist.
Es gibt aber auch Gelehrte, die sagen, dass sie nicht dazu gehören, da der Entschuldigungsgrund dieser speziell ist und der Entschuldigungsgrund der anderen allgemein.
Was sich für mich aber herausstellt ist, dass diejenigen, die Entschuldigungsgründe haben, zu ihnen gehören. Wie ein Kranker, der in diesen zwei Nächten – der 11. und 12. Nacht – im Krankenhaus liegen muss, so besteht darin kein Problem und er muss keinen Ersatz/Erlös entrichten, da er entschuldigt ist. Und dass der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- es Al-'Abbas -möge Allah mit ihm zufrieden sein- erlaubte, obwohl es ihm möglich war jemanden an seiner Stelle, von den Mekkanern, dafür (für die Tränkung der Pilger) einzusetzen, beweist, dass die Thematik der Übernachtung klein/unbedeutend ist. Gemeint ist, dass die Pflicht dazu nicht unvermeidbar ist. Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein- war sogar der Meinung, dass derjenige, der eine der Nächte von Mina unterlässt, keinen Ersatz/Erlös entrichten muss. Vielmehr soll er etwas spenden, also zehn oder fünf Rial – je nachdem.“.
Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (237/23)