Alles Lob gebührt Allah..
Der Fastende holt das Fasten nach, wenn er das Fasten bricht, doch darüber zweifelt, ob die Sonne untergegangen ist, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“ [Al-Baqarah:187] Die Nacht beginnt mit dem Sonnenuntergang. Er aber davon überzeugt, dass es noch Tags ist. So soll er das Fasten erst brechen, wenn er auch davon überzeugt ist oder stark davon ausgeht, dass die Sonne untergegangen ist, denn die Grundlage ist, dass es noch Tags ist. So darf man sich von dieser Grundlage erst weiterbewegen, wenn man davon überzeugt ist oder stark davon ausgeht.
Und der Fastende muss das Fasten nicht nachholen, wenn er isst oder trinkt, aber darüber zweifelt, ob die Morgendämmerung aufgegangen ist. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!“ [Al-Baqarah:187] Er -erhaben ist Er- sagte: „bis sich für euch … unterscheidet.“ Dies beweist, dass es erlaubt ist zu essen und zu trinken, noch bevor man davon überzeugt ist, dass die Morgendämmerung aufgegangen ist, und weil man davon überzeugt ist, dass es noch nachts ist. So ist es nicht verboten zu essen, bis man vom Aufgang der Morgendämmerung überzeugt ist, denn die Grundlage ist, dass es noch nachts ist.
Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. 38543.
Und Allah weiß es am besten.