Alles Lob gebührt Allah..
Es ist nicht legitim die Geburt irgendeines Menschen zu feiern, weder von den Propheten noch von anderen, da es dafür keine Belege in der islamischen Gesetzgebung gibt. Und vielmehr ist es so, dass die Sache von Nichtmuslimen übernommen wurde, den Juden, Christen und anderen.
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. (10070) .
Mit dem Feiern des Geburtstags ist gemeint, dass man den Tag, an dem eine Person geboren wurde feiert, wie das Feiern des 12. des Monats Rabiˈuni-l-Awwal, welchen einige als den Tag der Geburt des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erachten.
Was das Sprechen über den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- anbelangt, sein Kennenlernen, die Erwähnung seiner Vorzüge, Eigenschaften und Handlungen (Sunan), so ist es zu jeder Zeit erwünscht, und das wird nicht als „Mawlid“ bezeichnet. Alleine eine Hochzeit zu feiern wird auch nicht als „Mawlid“ bezeichnet. In einigen muslimischen Ländern ist es jedoch gebräuchlich jede Feier, die in islamischer Art und Weise veranstaltet wird, ohne Tanzen, Musik und Geschlechtervermischung, als „Mawlid“ zu bezeichnen. Und sie sagen: Wir werden einen Mawlid am Hochzeitstag oder am Tag der Beschneidung (des Neugeborenen) veranstalten. Dann kommt jemand, der die Leute ermahnt (und zu ihnen predigt), den Qurˈan rezitiert etc. Diese Bezeichnung hat keine Grundlage und wirkt sich auch nicht auf das Rechturteil aus. Somit gibt es nichts dagegen einzuwenden, dass die Leute eine Hochzeit feiern und dort jemand ist, der den Menschen predigt und ihnen Gutes erzählt, oder jemand, der über den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erzählt, über sein Leben und seine Eigenschaften berichtet. Dies ist legitim und fällt nicht unter das erfundene Feiern des Geburtstags (des Propheten).
Es ist nichts Falsches daran, dass man in der Moschee Aktivitäten oder Versammlungen organisiert, um Wissen über den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu vermitteln, ohne dabei einen bestimmten Tag dafür zu bestimmen und diesem einen besonderen Vorzug zuzumessen, wie es mit dem Geburtstag (des Propheten), dem 15. vom Monat Schaˈban, dem Tag der Nacht- und Himmelsreise (Al-Isra Wa-l-Miˈraj) der Fall ist. Vielmehr soll das an anderen Tagen gemacht werden. Es ist auch in Ordnung, dabei den Anwesenden Essen anzubieten. Es muss das Urteil verbreitet werden, dass dieses weder als „Mawlid“ bezeichnet werden sollte, noch unter das Urteil des Feierns des Geburtstags des Propheten fällt, damit nicht angenommen wird, dass das Feiern des Mawlid legitim ist.
Wir bitten Allah euch zu verhelfen, nach der Sunnah des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu handeln und sie unter den Menschen zu verbreiten.
Und Allah weiß es am besten.