Alles Lob gebührt Allah..
Es ist besser, wenn du dem Gebetsrufer folgst und dann Tahiyyah Al-Masjid betest, sodass du beiden gottesdienstlichen Handlung gemeinsam nachgekommen bist. Diese sind das Befolgen des Gebetsrufers und das Beten der Tahiyyah Al-Masjid.
Wenn dies aber am Freitag ist, dann ist es besser schnell Tahiyyah Al-Masjid zu beten, sodass du dann der Freitagspredigt zuhören kannst, denn das Zuhören der Freitagspredigt ist wichtiger als den Worten des Gebetsrufers zu folgen.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Wenn ich die Moschee betrete, während der Gebetsrufer den ersten Gebetsruf (Adhan) aufsagt, soll ich dann Tahiyyah Al-Masjid beten oder die Worte des Gebetsrufers nachsprechen?“
Antwort: „Dies bedarf einer detaillierten Erklärung. Wenn du eintrittst und der Gebetsrufer zum Freitagsgebet ruft – den Gebetsruf vor der Freitagspredigt, so sagen wir, dass du schnell Tahiyyah Al-Masjid beten und nicht darauf warten sollst, dass der Gebetsrufer fertig ist. Dass du dich dem Zuhören der Freitagspredigt widmest, ist wichtiger als die Worte des Gebetsrufers nachzusagen, denn das Zuhören der Freitagspredigt ist verpflichtend, wobei das Nachsagen des Gebetsrufers nicht verpflichtend ist.
Wenn der Gebetsruf aber für ein anderes Gebet ausgerufen wird, dann ist besser stehen zu bleiben, sodass man ihm nachsprechen kann, dann spricht man das bekannte Bittgebet nach dem ersten Gebetsruf: „Allahumma salli 'ala Muhammad, Allahumma Rabba hadhihid Da'watit Taamma, was Salatil Qaima, Aati Muhammadan Al-Wasilata wal Fadilata, wab'ath hul Maqamal Mahmudal ladhi wa'adtahu, Innaka laa tukhliful Mi'ad (O Allah, schenke Muhammad Segen! O Allah, Herr dieses vollkommenen Bittgebets und des Gebets, das verrichtet wird, gib Muhammad Al-Wasilah und den Vorzug und erhebe ihn zur gelobten Stellung, die Du ihm versprochen hast. Du brichst nicht das Versprechen).“ Danach betest du Tahiyyah Al-Masjid.“
Aus „Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (14/295).