Samstag 8 Jumaada Al-Awwah 1446 - 9 November 2024
German

Die Reise ohne einen Mahram bei Notwendigkeit

Frage

Die Ehefrau meines Freundes muss eine Reise von Tunesien nach Frankreich antreten, wo sie vor ihrer Heirat mit ihrer Familie gelebt hat, damit sie durch ihren Aufenthalt dort die Staatsbürgerschaft erwirbt, um später dann ihre Familie ohne Probleme besuchen zu können. Dabei sollte angemerkt werden, dass ihr Ehemann sie vor der Flugreise zum Flughafen bringen wird, und ihr Vater sie bei der Ankunft am Flughafen empfangen wird. Ist ihr dieses erlaubt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Grundlage, welche wir in zahlreichen Rechtsurteilen (Fatawa) wiederholt angeführt haben ist, dass es der Frau nicht gestattet ist ohne einen Mahram zu verreisen, ungeachtet dessen ob es eine Reise zur Verrichtung einer gottesdienlichen Handlung ist, wie der Pilgerfahrt (Hajj), oder zum Besuch der Eltern, um ihnen Güte zu erweisen, oder eine Reise aufgrund anderer erlaubter Ziele und Zwecke.

Der religiöse Text und der gesunde Menschenverstand (Überlegung) weisen darauf hin.
Darunter sind:
Erstens:
Die Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm:
„Die Frau soll nicht ohne einen Mahram reisen und kein Mann soll bei einer Frau eintreten, es sei denn, dass ihr Mahram bei ihr ist.“ Ein Mann sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich will mich der Armee So und So anschließen, wobei meine Ehefrau zur Pilgerfahrt möchte.“ So sagte er: „Gehe mit ihr.“

[Überliefert von Al-Bukhary (1862)]
Muslim überlieferte (1339) über Abu Huraira, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Einer Frau, die an Allah und den letzten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt eine Reise über die Entfernung eines Tages zu unternehmen, außer mit einem Mahram.“
Es wurden viele Ahadith bezüglich des Verbots überliefert, dass eine Frau ohne einen Mahram verreist. Diese Überlieferungen sind allgemeiner Natur und umfassen alle Arten von Reisen.
Zweitens:
Dieses, da die Reise ein Umstand von Strapazen und Schwierigkeiten ist, und da die Frau aufgrund ihrer Schwäche jemanden braucht, der ihr hilft und an ihrer Seite steht.
Es kann sein, dass ihr, in Abwesenheit ihres Mahrams, etwas zustößt, was sie durcheinander bringt und sie von ihrer Natürlichkeit abbringt. Dieses ist heute bekannt und zu beobachten, aufgrund vermehrter Unfälle mit dem Auto oder anderen Transportmitteln.
Ebenfalls wird sie, wenn sie alleine verreist, durch die Reise Versuchungen ausgesetzt und zum Schlechten verleitet, insbesondere durch das vermehrte Unheil (Fasad). Möglicherweise sitzt (dann) jemand neben ihr, der weder Allah fürchtet noch sich vor Seinen Verboten hütet und dieser ihr dann das Verbotene ausschmückt. Zu der vollkommenen Weisheit gehört es, dass sie auf ihrer Reise von einem Mahram begleitet wird, da das Ziel der Anwesenheit des Mahrams ist, sie zu behüten, beschützen und sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Von der Länge der Reise mal abgesehen, setzt das Reisen einen auch Notsituationen aus.
Imam An-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Das Resultat ist, dass es der Frau verboten ist alles, was als eine Reise bezeichnet wird, alleine ohne ihren Ehemann oder einen Mahram anzutreten.“
[Ende des Zitats]
Dabei haben einige Gelehrte einen Konsens darüber überliefert, dass es der Frau verboten ist ohne einen Mahram zu verreisen, außer in Ausnahmesituationen.
Al-Haafith Ibn Hajar, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Al-Baghawi sagte: „Sie (die Gelehrten) haben keine Uneinigkeit darüber, dass eine Frau keine Reise ohne ihren Ehemann oder einen Mahram antreten darf, der Pflicht (der verpflichtenden Pilgerfahrt) ausgenommen, außer einer Nichtmuslima, welche sich in einem Land befindet, in dem Krieg herrscht und sie den Islam angenommen hat, oder einer befreiten Gefangenen. Andere fügten hinzu: Oder einer Frau, die von ihrer Begleitung getrennt wurde und sie ein vertrauenswürdiger Mann getroffen hat. Ihm ist es dann erlaubt sie zu begleiten, bis sie ihre (verlorene) Begleitung eingeholt hat.“
[Ende des Zitats aus „Fath Al-Bari“ (4/76)]
Was die Frau und ihre Reise für die verpflichtende Pilgerfahrt anbelangt, so haben die Gelehrten bezüglich der Erlaubnis unterschiedliche Ansichten. Die Richtige der Gelehrtenansichten ist, dass dieses nicht erlaubt ist. Die Erklärung hierzu wurde in der Antwort auf die Frage Nr. (34380) dargelegt.
Dieses ist die Grundlage in dieser Angelegenheit. Die Frau darf somit nicht ohne einen Mahram verreisen. Dabei ist es obligatorisch, dass der Mahram sie während der ganzen Reise begleitet unddabei ist es nicht ausreichend, dass der Ehemann sie zum Flughafen bringt und ihr Vater sie im anderen Land empfängt. Wenn sie sich jedoch in einer Notsituation befindet, so gibt es nichts dagegen einzuwenden, da Notlagen die Verbote aufheben (erlaubt machen).
Daher, wenn der Ehefrau deines Freundes der Erwerb der französischen Staatsbürgerschaft einen beachtlichen Schaden von ihr abwendet und es dem Mahram nicht möglich ist sie auf der Reise zu begleiten, so gibt es keinen Einwand dagegen, dass sie, wie bereits geschildert, alleine verreist, sowie es gegen den Erwerb dieser Staatsangehörigkeit keinen Einwand gibt.
Schaikh Ibn Jibrin -möge Allah ihn bewahren- wurde gefragt:

„Was ist das Urteil darüber, dass die Frau aufgrund eines Vorwands alleine mit dem Flugzeug reist, wobei sie ihr Mahram zum Flughafen bringt und ein (anderer) Mahram sie am anderen Flughafen empfängt?“
Er antwortete:
„Es gibt nichts dagegen einzuwenden, wenn der Mahram, wie der Vater oder der Ehemann, Schwierigkeiten vorfindet. Wenn die Frau eine Reise antreten muss und es ihrem Mahram schwierig ist sie zu begleiten, so gibt es keinen Hindernisgrund dafür, unter der Bedingung, dass sie der erste Mahram bringt, und bei ihr bleibt, bis sie ins Flugzeug einsteigt und er ihren Mahram im Ankunftsland anruft und sicherstellt, dass ihre Maharim (Pl. v. Mahram) sie am Flughafen dort empfangen werden und er soll ihnen die Fluginformationen durchgeben.

Dieses, da die Notwendigkeiten ihre Regeln haben.

Und Allah weiß es am besten.

Allahs Segen und Frieden seien auf Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“

[Ende des Zitats aus „Fatawa Ibn Jibrin“]

Siehe die Frage Nr. (14235)

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A