Montag 22 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 23 Dezember 2024
German

Er fand Präejakulat auf seiner Kleidung, nachdem er seine Gebete gebetet hat

Frage

Ich habe auf meiner Unterwäsche Spuren von Präejakulat (Lusttropfen) gefunden, nachdem ich das Morgen-, Mittags- und Nachmittagsgebet gebetet habe. Ich habe dann vor dem Abendgebet meine Kleidung gewechselt. Sind meine Gebete nun ungültig?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Präejakulat ist eine klebrige Flüssigkeit, die normalerweise austritt, wenn man erregt ist. Es ist unrein und macht die Gebetswaschung ungültig, jedoch ist die Unreinheit leicht und es reicht den Schambereich zu waschen und die Kleidung mit Wasser zu bespritzen, um es zu reinigen.

Zweitens:

Deine Gebete sind, so Allah will gültig und du musst sie nicht wiederholen.

Dies, aus zwei Gründen:

1. Du bist dir nicht sicher, wann das Präejakulat ausgetreten ist. Man kann annehmen, dass es erst nach dem Nachmittagsgebet ausgetreten ist. Mit dieser Annahme besagt die Grundlage, dass deine Gebete gültig sind. Und nach der Grundregel bei den Gelehrten diesbezüglich, wenn Zweifel entstehen, nachdem man mit der gottesdienstlichen Handlung fertig ist, ist sie dann gültig oder nicht? So sollen diese Zweifel nicht beachtet werden und der Muslim baut dann auf die Grundlage, die besagt, dass die gottesdienstliche Handlung gültig ist, bis er sich sicher/Gewissheit hat, dass sie ungültig geworden ist.

2. Wer mit unwissentlich mit einer Unreinheit gebetet hat, oder davon wusste und es vergaß, dessen Gebet ist, nach der vorgezogenen Ansicht, gültig. An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- schrieb diese Ansicht der Mehrheit der Gelehrten zu und wählte sie aus. (Al-Majmu', 3/163).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Er sagte: ‚… oder vergessen.‘ Dies bedeutet: Er vergaß, dass ihn eine Unreinheit berührt hat und hat sich erst nach Gebetsende daran erinnert. Dieser muss das, nach der Aussage des Autors, das Gebet wiederholen, da eine Voraussetzung für das Gebet gefehlt hat. Diese ist, dass man sich von Unreinheit fernhält. So ist es, als würde man beten und hat vergessen, dass man bereits seine Notdurft erledigt hat. Genauso verhält es sich, wenn man vergessen hat die Unreinheit abzuwaschen.

Die richtige Ansicht in all diesen Thematiken aber ist, dass das Gebet nicht wiederholt werden muss, egal ob man es vergisst oder nicht oder ob man nicht wusste, dass sie einen berührt hat, dass es eine Unreinheit ist, wie das Urteil ist oder dass es vor oder nach dem Gebet geschehen ist.

Der Beweis dafür ist die allgemeine, gewaltige Grundregel, die Allah Seinen Dienern festgelegt hat. Diese besagt: „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. ‚Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen‘.“ [Al-Baqarah:286] Dieser, der diese verbotene Sache begangen hat, war entweder unwissend oder hat es vergessen, und Allah belangt ihn nicht dafür und es gibt nichts, was von ihm gefordert wird.

Es gibt auch einen speziellen Beweis in dieser Thematik. Dieser ist, dass, als der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- in Sandalen betete, auf denen etwas Schmutziges war, und Jibril ihn davon in Kenntnis setzte, wiederholte er sein Gebet nicht. Und wenn dies den Beginn des Gebets nicht ungültig macht, macht es das ganze Gebet nicht ungültig.“

Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (2/232).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A