Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
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Die Beweise dafür, dass man die Zakah für Handelswaren entrichten muss

Frage

Was sind die Beweise dafür, dass man die Zakah für Handelswaren entrichten muss? Ich habe gehört, dass es Gelehrte gibt, welche die Pflicht dessen leugneten.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die große Mehrheit der Gelehrten (darunter die vier Imame: Abu Hanifa, Malik, Asch-Schafi'i und Ahmad -möge Allah ihnen barmherzig sein-) waren der Ansicht, dass man die Zakah für Handelswaren entrichten muss.

Sie führten hier viele Beweise aus dem Quran, der Sunnah und den Aussagen der Prophetengefährten an.

Zu diesen Beweisen zählen:

  1. Allah -erhaben ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, gebt aus von den guten Dingen aus eurem Erworbenen und von dem, was Wir für euch aus der Erde hervorgebracht haben.“ [Al-Baqarah:267] Mujahid sagte: „Dieser Vers ist wegen dem Handel herabgekommen.“
  2. Samurah Ibn Jundub berichtete: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befahl uns die Spende von dem zu entrichten, was wir für den Verkauf vorbereitet haben.“ Überliefert von Abu Dawud (1562) und Ibn 'Abdil Barr stufte diesen als gut (hasan) ein. Al-Albani stufte ihn in „Al-Irwa“ (827) als schwach ein. Al-Hafidh sagte in „At-Talkhis“ (2/391): „In dessen Überlieferungskette ist Jahala (etwas Unbekanntes).“ An-Nawawi sagte in „Al-Majmu'“ (5/6): „In dessen Überlieferungskette ist eine Gruppe, die wir nicht kennen.“
  3. Ad-Daraqutni und Al-Hakim überlieferten, über Abu Dharr -möge Allah ihm barmherzig sein-, der sagte, dass er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Für die Kamele gibt es deren Spende (, die entrichtet werden muss), für die Schafe gibt es deren Spende, für die Kühe gibt es deren Spende, für die Kleidungen (Bazz) gibt es deren Spende …“ Al-Hafidh sagte in „At-Talkhis“ (2/391): „Mit dessen Überlieferungskette gibt es kein Problem.“ An-Nawawi stufte diesen Hadith in „Al-Majmu'“ (4/6) als authentisch ein.

Mit dem arabischen Wort „Bazz“ sind Kleidungen gemeint. Genauso legten es Ad-Daraqutni und Al-Hakim fest. Diesen Hadith hat Al-Hakim als authentisch eingestuft und darüber sprachen weitere. An-Nawawi sagte: „Es gibt Leute die „Burr“ sagten, was aber falsch ist.“

  1. Al-Bukhary (1468) und Muslim (983) überlieferten, über Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- entsandte 'Umar für die Spende. Daraufhin wurde gesagt: „Ibn Jamil, Khalid Ibn Al-Walid und Al-'Abbas, der Onkel des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- weigern sich (sie zu entrichten).“ Daraufhin sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Ibn Jamil leugnet es nicht, jedoch war er arm und Allah hat ihn dann reich gemacht. Was Khalid betrifft, so seid ihr mit Khalid ungerecht. Er hat seine Panzer und Ausrüstungen auf dem Wege Allahs gestiftet. Und was Al-'Abbas betrifft, so entrichte ich sie und dasselbe (nochmal).“

An-Nawawi sagte in „Scharh Muslim“: „Der Hadith bedeutet, dass sie von Khalid die Zakah seiner Ausrüstung verlangten, da sie meinten, dass er damit Handel getrieben hätte und die Zakah dafür verpflichtend sei. Er sagte ihnen dann: „Ich muss euch keine Zakah entrichten.“ Daraufhin sagten sie zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Khalid weigert sich die Zakah zu entrichten.“ Er antwortete dann: „Ihr seid mit ihm ungerecht, denn er hat sie auf dem Wege Allahs gestiftet noch bevor das Zakah-Jahr vergangen war, weshalb keine Zakah auf ihm lastet.“

Es wird aber auch angenommen, dass damit gemeint ist: „Wenn er die Zakah entrichtet hätte müssen, dann hätte er dies getan und wäre nicht geizig gewesen, dann er hat sein Vermögen bereits für Allah -erhaben ist Er- freiwillig gespendet. Wie kann er dann bei einer Pflicht geizig sein? Ihr seid mit ihm ungerecht!“ Manche leiteten daraus den Beweis für die Verpflichtung die Zakah für Handelswaren zu entrichten her. Dieser Ansicht war die Mehrheit der Gelehrten, unter den Altvorderen und ihren Nachkommen, bis auf Dawud.“

  1. Asch-Schafi'i, Ahmad, 'Abdurrazzaq und Ad-Daraqutni überlieferten, über Abu 'Amr Ibn Himas, über dessen Vater, der sagte: „Ich pflegte Udm zu verkaufen. Daraufhin lief 'Umar Ibn Al-Khattab an mir vorbei und sagte zu mir: „Entrichte die Zakah aus deinem Vermögen.“ Ich sagte: „O Führer der Gläubigen, es ist nur Udm.“ Er antwortete dann: „Schätze den Wert.““ Hiernach entrichtete er die Zakah dafür. Al-Albani stufte dies in „Irwa Al-Ghalil“ (828) als schwach ein, da 'Amr Ibn Himas unbekannt war, jedoch wird dieser von der nächsten Überlieferung bezeugt.
  2. 'Abdurrahman ibn 'Abdil Qari sagte: „Ich war für die Staatskasse (Baitul Mal) zur Amtszeit von 'Umar Ibn Al-Khattab zuständig. Wenn dann die Gaben herausgegeben wurden, sammelte er die Gelder der Händler und zählte sie, sowohl die Gelder, die da waren, als auch die, die nicht da waren. Dann nahm er die Zakah aus dem Geld, das da war, für das, was nicht da war, und das, was da war.“ Ibn Hazm stufte dies in „Al-Muhalla“ (4/40) als authentisch ein.
  3. Al-Baihaqi überlieferte, über Ibn 'Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, der sagte: „Für Waren/Güter gibt es keine Zakah, bis auf das, was für den Handel gedacht ist.“ Ibn Hazm stufte dies, in „Al-Muhalla“ (4/40), und An-Nawawi, in „Al-Majmu'“ (5/6), als authentisch ein.

Diese Beweise beweisen allgemein die Richtigkeit des Urteils, auch wenn man über jeden Beweis diskutieren könnte. Jedoch stärken dies die Beweise gemeinsam.

Deshalb war die große Mehrheit der Gelehrten der Ansicht, dass es verpflichtend ist die Zakah für Handelswaren zu entrichten, und sahen die Ansicht, dass es nicht verpflichtend sei, als eine von der Norm abweichende Ansicht (schaadh) an.

Ibn Al-Mundhir -möge Allah ihm barmherzig sein- hat sogar den Konsens der Gelehrten für dessen Pflicht entrichtet. Die Ansicht der Dhahiriten, die der Meinung waren, dass die Zakah dafür nicht verpflichtend wäre, betrachtete er als von der Norm und vom Konsens abweichend.

Schaikh Al-Islam -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die vier Imame und die gesamte islamische Gemeinde, bis auf jene, die von der Norm abweichen, sind sich darüber einig, dass es verpflichtend ist die Zakah für Handelswaren zu entrichten, egal ob der Händler sesshaft oder reisend ist, egal ob er die Preise beobachtet (und die Ware kauft, wenn sie günstig sind, und dann verkauft, wenn sie teuer sind) oder einen Laden besitzt, egal ob er neue oder getragenen Kleidung verkauft, egal ob er Grundnahrungsmittel oder Früchte, Gefäße, wie Tonware etc. oder Tiere, wie Pferde, Maultiere, Esel, Schafe etc. verkauft. Im Handel befinden sich die meisten geheimen Vermögen der Menschen, so wie das Vieh, das meiste offenkundige Vermögen ist.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn Taymiyyah“ (25/45).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A