Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Wenn eine Frau allgemein bei Frauensitzungen sitzt, dann sollte dies von Schamhaftigkeit in der Kleidung und gutem Benehmen bei den Worten gekennzeichnet sein, speziell wenn es sich dabei um Ermahnungssitzungen oder dem Unterrichten des Qurans und islamischen Wissenschaften handelt.
Sie müssen sich aber nicht bedecken, mit der Begründung die Engel würden sie sehen, sodass sie die Engel dann, wie fremde Männer behandeln oder weil sie dies aus größerer Schamhaftigkeit heraus tun.
Diese Handlung hat keinen Beweis und man führt hier ein Gesetz in Allahs Religion ein, das Allah nicht erlaubt hat. Und wenn dies richtig wäre, dann müsste die Frau selbst zuhause den Hijab tragen, da die Engel sie immer dort sehen können.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Ist es richtig, dass die Engel nicht den Ermahnungskreisen der Frauen beiwohnen, wenn die Frauen ihre Haare entblößen (keinen Hijab tragen)?“
Antwort: „Ich kenne dafür keine Grundlage. Sie dürfen den Quran lesen und Allahs -der Mächtige und Gewaltige- gedenken, auch wenn ihre Haare entblößt sind, solange kein fremder Mann bei ihnen ist. Und dies hindert die Engel nicht darin zu ihnen zu gehen.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn Baz“ (24/85).
Wenn die Muslima bei Ermahnungskreisen und Quransitzungen sitzt, schamhaft in ihrer Kleidung, anständig in ihrer Wortwahl und verständig bei ihren Taten, so ist dies eine lobenswerte Sache und sie sollte sich weiterhin daranhalten. Gutes Benehmen und die Wahrung der Schamhaftigkeit in Ermahnungs- und Quransitzungen ist eine islamische Angelegenheit, zu der angespornt wird.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Für den Quranleser ist es erwünscht, dass er sich zur Gebetsrichtung richtet, demütig, ruhig und gelassen sitzt und seinen Kopf senkt. Wenn er allein sitzt, dann soll er sein Benehmen verbessern, so wie wenn er vor seinem Lehrer sitzt, denn dies ist vollkommener. Wenn er aber stehend, auf seinem Bett liegend oder anders den Quran liest, so ist dies erlaubt.“ Aus „Mukhtasar At-Tibyan“ (S. 17).
Und Allah weiß es am besten.