Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Opfergabe gehört zu den Riten des Islams, die nach Allahs -erhaben ist Er- Buch, der Sunnah Seines Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und dem Konsens der Muslime erlaubt wurden. Dies wurde in der Fatwa Nr. 36432 dargelegt.
Und siehe, über die Bedingungen der Opfergabe, die Fatwa Nr. 36755.
Zweitens:
Die Gelehrten waren sich darüber uneinig, ob es erlaubt ist die Schwangeren unter dem Vieh zu opfern. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass es erlaubt ist, und haben nicht erwähnt, dass die Schwangerschaft ein Makel für die Opfergabe wäre, wodurch diese dann nicht gelten würde. Die Schafi'iten aber widersprachen und waren der Ansicht, dass man das Opfern von schwangeren Tieren verbieten soll.
In „Al-Mausu'ah Al-Kuwaitiyah” (16/281) steht: „Die Mehrheit der Gelehrten haben die Schwangerschaft nicht als Makel für die Opfergabe erwähnt, im Gegensatz zu den Schafi'iten, die klargestellt haben, dass dies als Opfergabe nicht gelten würde, denn die Schwangerschaft verdirbt den Bauch und macht das Fleisch minderwertig.“
In „Haschiyah Al-Bujairamin 'ala Al-Khatib” (4/335), das zu den schafi'itischen Werken gehört, steht: „Das schwangere Tier gilt nicht, und dies ist die anerkannte Ansicht (in der Rechtsschule), denn die Schwangerschaft macht das Fleisch minderwertig. Es wird aber für die Zakah als vollwertig gezählt, denn die Intention dahinter (in dem Fall) ist das Werfen, nicht die Qualität des Fleisches.“
Die richtige Ansicht aber ist, dass das schwangere Tier unter dem Vieh als Opfergabe gilt, solange es darin keinen weiteren Hinderungsgrund gibt.
Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Es ist erlaubt das schwangere Schaf als Opfer darzubringen, so wie es bei dem nicht-schwangeren der Fall ist, wenn es frei von überlieferten Mäkeln bei Opfertieren ist.“ Aus „Fatawa wa Rasail Asch-Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim“ (6/146).
Drittens:
Wenn der Fetus lebendig herauskommt, dann wird es geschächtet und gegessen.
Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (9/321): „Wenn es lebendig herauskommt, dann kann man es schächten. Und wenn es nicht geschächtet wird, bis es stirbt, dann ist es kein geschächtetes Tier. Ahmad sagte: „Wenn es lebendig herauskommt, dann muss es geschächtet werden, denn es ist ein weiteres Leben.““
Wenn es aber tot herauskommt, dann ist die Mehrheit der Gelehrten der Ansicht, dass es auch verzehrt werden kann, denn es wurde bereits durch die Schächtung seiner Mutter geschächtet.
Abu Dawud (2828), At-Tirmidhi (1476), der es als authentisch einstufte, Ibn Majah (3199) und Ahmad (10950) überlieferten, über Abu Sa'id, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Schächtung des Fetus erfolgt durch die Schächtung seiner Mutter.“ Al-Albani stufte dies in „Sahih Al-Jami'” (3431) als authentisch ein.
Dies ist, wie bereits erwähnt, die Ansicht der großen Mehrheit der Gelehrten, im Gegensatz zu den Hanafiten.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte in „Majmu' Al-Fatawa“ (26/307): „Es ist erlaubt ein schwangeres Tier als Opfergabe darzubringen. Wenn dessen Junges tot herauskommt, dann gilt es als geschächtet, da dessen Mutter geschächtet wurde, gemäß Asch-Schafi'i, Ahmad und anderen, egal ob es dies fühlt oder nicht. Wenn es aber lebendig herauskommt, dann wird es geschlachtet.
Nach Maliks Ansicht ist es erlaubt, wenn es dies merkt und wenn nicht, dann ist es nicht erlaubt.
Bei Abu Hanifa ist es erst erlaubt, wenn es, nachdem es herausgekommen ist, geschlachtet wurde.“
Diese Thematik wurde im Detail bereits erklärt. Wir haben bereits darüber gesprochen, dass einige Gelehrte es aus medizinischer Sicht als verpönt angesehen haben den Fetus zu verzehren.
Und Allah weiß es am besten.