Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Wenn derjenige, der die Gebetswaschung vollzieht, zwischen den Teilen der Gebetswaschung teilt, indem er z.B. die Tür öffnet, muss er die Gebetswaschung dann wiederholen?

Frage

Bevor jemand die Gebetswaschung vollendet, läutet die Türklingel und er geht dann um die Tür zu öffnen und sagt dann: „Warte, bis ich die Gebetswaschung vollendet habe.“ Die Frage hier ist: Soll man die Gebetswaschung vollenden oder von neu beginnen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Diese Thematik basiert darauf, dass festgesetzt werden muss inwieweit die Gebetswaschung durchgehend/hintereinander (Muwalah) vollzogen werden muss und dass dies eine Bedingung für die Gültigkeit der Gebetswaschung ist.

Diejenigen, welche die Muwalah als Bedingung für die Gültigkeit der Gebetswaschung sehen, waren sich darüber uneinig, inwieweit dies festgelegt werden muss und welcher Abstand zwischen den Partien der Gebetswaschung Einfluss hat.

Die Hanbaliten -möge Allah ihnen barmherzig sein- waren der Ansicht, dass dies bei der Muwalah festgelegt wird, indem die Waschung eines Körperteils nicht so lange hinaufgeschoben wird, dass das Körperteil, das davor gewaschen wurde, in einer gemäßigten Zeitspanne trocknet.

Al-Mardawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Insaf“ (1/141) über die Muwalah in der Gebetswaschung: „Dass die Waschung eines Körperteils nicht so lange hinausgezögert wird, dass das Körperteil, das davor gewaschen wurde, trocknet. Gemeint ist hier, dass dies in einer gemäßigten Zeitspanne geschieht und geschätzt wird, wenn dies nicht der Fall ist (z.B. aufgrund eines hohen Klimas, da dann bei starker Hitze das Körperteil zu schnell trocknet). Dies ist die Rechtsschule und nach ihr gehen die Mehrheit der Gefährten.“

Die zweite Ansicht besagt, dass die Richtlinie für die Muwalah in der Gebetswaschung auf die Gewohnheit/Tradition zurückzuführen ist. Wenn nach der Gewohnheit nun feststeht, dass eine bestimmte Zeitspanne eine klare Trennung ist, dann bricht diese Trennung (islamrechtlich) die Muwalah ab. Wenn aber nach der Gewohnheit/Tradition feststeht, dass eine bestimmte Zeitspanne keine klare Trennung ist, dann ist sie auch (islamrechtlich) keine Trennung (der Muwalah). Diese Ansicht basiert auf einer Überlieferung von Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein-.

In „Al-Insaf“ (1/141) steht: „Von ihm (Imam Ahmad) wurde überliefert, dass er das lange Verweilen, nach der Tradition/Gewohnheit, anerkannt hat.“

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Einige Gelehrte sagten, was auf einer Überlieferung von Ahmad basiert, dass die Länge der Trennung nach der Gewohnheit/Tradition berücksichtigt wird, und nicht durch die Trocknung der Körperteile. Somit sollten zwischen den Partien der Gebetswaschung (von der Zeit her) nah beieinander liegen. Wenn manche aber sagen, dass jemand seine Gebetswaschung nicht aufteilt, sondern durchgehend vollzieht, dann gilt dieser als jemand, welcher der Muwalah nachkommt. Und die Gelehrten haben in vielen Thematiken die Gewohnheit/Tradition berücksichtigt. Die Gewohnheit/Tradition aber kann nicht festgelegt sein, weshalb die Verbindung des Urteils mit der Trocknung des Körperteils noch genauer ist.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (1/193).

Das bloße Öffnen der Tür, und ähnliches, wie in der Frage formuliert, wird nicht als Trennung betrachtet, welche die Muwalah abbricht, egal ob wir hier nach dieser Richtlinie oder einer anderen über die Festlegung der Muwalah gehen, denn das Öffnen der Tür dauert normalerweise nur eine ganz kurze Zeit. Man kann also wieder die Gebetwaschung vollziehen, bevor die gewaschenen Körperpartien trocknen.

Wenn man sich aber mit einer anderen Sache beschäftigt, sodass der Abstand lange andauert, dann muss man die Gebetswaschung wiederholen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A