Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (17/133) steht: „Es ist nicht erlaubt die Haare der Augenbrauen zu entfernen, da dies zum Zupfen gehört, bei dem der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- denjenigen verflucht hat, der es tut. Es gehört ebenso zu Veränderung von Allahs Schöpfung, was zu den Handlungen Satans gehört. Und wenn der Ehemann ihr dies befiehlt, dann darf sie dies nicht tun, da es eine Sünde ist, denn es gibt keine Gehorsamkeit der Schöpfung gegenüber, wenn man sich dadurch dem Schöpfer widersetzt. Die Gehorsamkeit gilt nur bei Gutem, wie der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte.“
Zweitens:
Es ist erlaubt alle Körperhaare zu entfernen, bis auf die Augenbrauen.
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (17/130) steht: „Der Beweis dafür, dass die Frau ihre Körperhaare entfernen darf, ist, dass wir hier nach der Grundlage handeln und von der Frau verlangt wird, dass sie sich für ihren Ehemann schön macht. Es gibt keinen Beweis, der dies verbietet, bis auf die Überlieferung über das Verbot vom Zupfen der Augenbrauen.“
Darin (5/197) steht auch: „Wie ist das Urteil über das Zupfen der Haare zwischen den Augenbrauen? Antwort: Es ist erlaubt, da es nicht zu den Augenbrauen gehört.“
Und Allah weiß es am besten.