Alles Lob gebührt Allah..
Die Fatwa des Schaikhs -möge Allah ihm barmherzig sein-, dass der Reisende die Gebete zusammenlegen und verkürzen und das Fasten brechen darf, gilt solange er sich innerhalb der Reise befindet, aufgrund der allgemeinen Überlieferung. Dies war zuvor schon die Ansicht von Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah. Die Mehrheit der Gelehrten aber ist der Ansicht, dass der Reisende die Erleichterungen der Reise in Anspruch nehmen darf, solange er nicht die Absicht fasst, vier Tage oder länger (irgendwo) zu weilen. Und dies ist die sicherere Ansicht. Nach dieser Ansicht hat auch der ehrenwerte Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- eine Fatwa erteilt.