Alles Lob gebührt Allah..
Deine Ganzkörperwaschung ist gültig und, so Allah will, lastet nichts auf dir. Dass du Mund und Nase erst ausgespült hast, nachdem du die Ganzkörperwaschung vollzogen und den Körper getrocknet hast, schadet nicht, und widerspricht nicht der Angelegenheit, dass die Handlungen in der Ganzkörperwaschung fortlaufend vollzogen werden sollen, da die Unterbrechung zwischen Ganzkörperwaschung und zwischen Ausspülen von Mund und Nase, durch Trocknung, nur eine kurze Zeit war, wodurch diese fortlaufende Handlung nicht abgebrochen wird. Ebenso schadet es bei der verpflichtenden Ganzkörperwaschung nicht, wenn das Ausspülen von Mund und Nase bis nach der Waschung hinaufgeschoben werden, da die Einhaltung der Reihenfolge in der Ganzkörperwaschung nicht verpflichtend ist.
Für mehr, siehe die Antwort auf die Fragen Nr. 149908 .
Dies ist so, obwohl wir beachten müssen, dass es unter den Gelehrten eine anerkannte Meinungsverschiedenheit darüber gibt, ob das Ausspülen von Mund und Nase in der Ganzkörperwaschung grundsätzlich eine Voraussetzung ist. Und wenn du einen Fiqh-Absolventen fragst, den du dafür geeignet hältst, und er dir mit einer anerkannten Ansicht antwortet, dann besteht kein Problem darin nach seiner Ansicht zu handeln. Vielmehr ist es das, was du tun musst, auch wenn sich danach herausstellt, dass seine Ansicht falsch ist. Denn was auf richtige Art und Weise bereits vergangen ist, muss von dir nicht wiederholt werden.
Anmerkung: Für die Gültigkeit des Fastens, ist nicht vorausgesetzt, dass die fastende Person im reinen Zustand sein soll. Dies wurde in der Antwort auf die Frage Nr. 7310 dargelegt.
Wenn demnach eine Person nicht die verpflichtende oder keine richtige Ganzkörperwaschung vollzogen hat, dann ist ihr Fasten in diesem Fall gültig.
Und Allah weiß es am besten.