Alles Lob gebührt Allah..
Es besteht kein Problem für dich darin etwas von diesem Sack Reis, der dir geschenkt wurde, die Zakah Al-Fitr für dich und deine Familie zu entrichten. Denn das Geschenk ist im Besitz des Beschenkten, womit er machen kann, was er will. Er kann es verkaufen, weiter verschenken, spenden usw.. Dies wurde bereits in der Antwort auf die Frage Nr. 70272 dargelegt.
Die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- haben sogar gesagt, dass, wenn der Bedürftige so viele Almosen von den Reichen bekommt, dass es seinem Bedarf, und dem seiner Familie, übersteigt, er von diesen Almosen die Zakah Al-Fitr entrichten soll.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Wenn der Bedürftige die Zakah Al-Fitr von den Leuten bekommt, soll er von seiner eigenen Zakah Al-Fitr, die ihm gegeben wurde, etwas entrichten oder nicht?“
Er antwortete: „Ja, soll er. Wenn sie ihm vor dem Festtag ('Iid) gegeben wird, dann soll er sie entrichten. Wenn sie ihn aber erst nach dem Festtag erreicht, dann muss er nichts tun. Wenn er nämlich ein Bedürftiger ist, dann hat er nichts in der Nacht des Festtags. Er hat keinen Saa', den er weder für sich noch im Namen seiner Familie entrichten kann, aufgrund seines großen Bedarfs. Deshalb muss er nichts tun. Wenn er aber wohlhabend ist und einen Saa' für sich, und mehrere für seine Familie, entrichten kann, dann soll er seinen Bedarf für die Nacht und den Tag des Festtags zurücklegen und den Rest als Zakah Al-Fitr für sich und seine Familie entrichten.“ Aus „Fatawa Nur 'Ala Ad-Darb“ von Ibn Baz (15/291).
Und Allah weiß es am besten.