Donnerstag 6 Jumaada Al-Awwah 1446 - 7 November 2024
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Darf er aus Wasserflaschen trinken, die er für die Moschee gespendet hat?

Frage

Wie ist das Urteil darüber Dinge zu benutzen, die als Spende abgegeben wurden? Ich habe für die Moschee einige Parfüme und Wasserflaschen gespendet. Hier und da werden dann diese Parfüme und das Wasser in der Moschee benutzt. Wie ist die Ansicht der islamischen Gesetzgebung diesbezüglich?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Mit jeder Stiftung oder Spende, die für die Moschee, oder einer anderen Einrichtung, abgegeben wird, wird entsprechend der Bedingungen des Stifters oder Spenders umgegangen.

Scheich Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Pflicht, über das, was gestiftet wurde, ist, dass die Leute damit entsprechend der Bedingungen des Stifters umgehen.“ Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“ (2/16).

Demnach darf der Stifter von dieser allgemeinen Stiftung profitieren, wie alle anderen Muslime, ohne dass er mehr tun darf. So kann er daraus trinken, so wie die anderen es tun, und davon profitieren, so wie es die anderen Muslime tun, solange er keine andere Bedingung gestellt hat.

'Uthman -möge Allah mit ihm zufrieden sein- hat einen Brunnen für Medina gestiftet, und hat davon getrunken, so wie es die anderen Muslime taten. At-Tirmidhi (3703) überlieferte, über 'Uthman -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer kauft den Rumah-Brunnen, für etwas Besseres als dies im Paradies, sodass er dessen Eimer mit den Eimer der Muslime teilt?“ 'Uthman sagte dann: „Daraufhin habe ich ihn von meinem Vermögen gekauft.“ Al-Albani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ als gut ein.

Ibn Hajar Al-Haitami sagte: „Die Aussage von 'Uthman -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, über seine Stiftung des Rumah-Brunnens: „Mein Eimer darin, ist wie die Eimer der Muslime“, ist keine Bedingung, sondern eine Benachrichtigung darüber, dass der Stifter von seiner allgemeinen Stiftung profitieren kann.“ Aus „Al-Fatawa Al-Fiqhiyah Al-Kubra“ (2/275).

Ibn Battal -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wer einen Brunnen besitzt und ihn den Trinkenden zur Verfügung stellt, für den besteht kein Problem darin davon zu trinken, auch wenn er dies nicht als Bedingung stellt, denn er wird zu den Trinkenden mitgezählt.“ Aus „Scharh Sahih Al-Bukhary (6/492).

Al-Bukhary -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seinem „Sahih-Werk“ (4/7): „Jeder, der ein Kamel oder etwas anderes für Allah zur Verfügung stellt, darf davon profitieren, so wie es die anderen tun, auch wenn er dies nicht als Bedingung gestellt hat.“

Darauf basierend: Wenn jemand Wasserflaschen für die Moschee spendet, dann tut er dies für die Betenden in dieser Moschee. Somit ist der Spender einer dieser Betenden und darf demnach von diesem Wasser trinken, so wie es die Anderen tun.

Dasselbe wird auch über Parfüme gesagt: Wenn er diese gespendet hat, damit sich die Betenden damit parfümieren, dann darf er dies tun, so wie es die anderen Betenden tun.

Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A