Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Es gibt keine Einwände dagegen, die Iftar-Mahlzeit von Nichtmuslimen anzunehmen.

Frage

Ist es möglich, dass die Moschee im Ramadan von einem Nichtmuslim die Iftar-Mahlzeit oder Geld für den Iftar annimmt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es gibt keine Einwände dagegen, dass Muslime im Ramadan die Iftar-Mahlzeit von einem Nichtmuslim annehmen, so wie nichts dagegen spricht, Geld von Nichtmuslimen für den Kauf der Nahrungsmittel für den Iftar anzunehmen. Der Sinn dieser (gespendeten) Mahlzeit ist eine „Zuwendung“ oder „Geschenk“, und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat von einigen Nichtmuslimen Geschenke angenommen.

So wurde von Abu Humayd As-Saˈidi überliefert, dass er sagte: „Wir waren auf einem Feldzug mit dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nach Tabuk, und der König von Aylah schenkte dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein weißes Maultier und einen Mantel...“ (Überliefert von Al-Bukhary (2990))
Und von Al-ˈAbbas Ibn ˈAbdil-Muttalib wurde überliefert, dass er über den Tag von Hunayn berichtete: „…Und der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ritt auf seinem weißen Maultier, das ihm von Farwah ibn Nufathah al-Judhami gegeben wurde.“ (Überliefert von Muslim (1775))
ˈAli Ibn Abi Talib -möge Allah zufrieden mit ihm sein- überlieferte, dass Ukaydir Dumah dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- einen seidenen Umhang (Mantel) schenkte, worauf er diesen ˈAli gab und sagte: „Zerreisse ihn als Khimar für deine Frauen.“ (Überliefert von Al-Bukhary (2472) und Muslim (2071))
 

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „In dieser Überlieferung finden wir die Erlaubnis, Geschenke von Nichtmuslimen anzunehmen.“ [Ende des Zitats aus „Scharh Muslim“ (14:50-51)]

Und von Anas Ibn Malik -möge Allah zufrieden mit ihm sein- wurde überliefert, dass eine Jüdin dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein vergiftetes Schaf schenkte, wovon er aß.“ (Überliefert von Al-Bukhary (2474) und Muslim (2190))

In den Rechtsurteilen des ständigen Komitees für Rechtsfragen (Al-Lajnah Ad-Daimah) wurde angeführt: „Es ist erlaubt diese Süßigkeiten, die seitens der Nichtmuslime zu gewöhnlichen und nichtreligiösen Anlässen den Muslimen angeboten werden, anzunehmen, wie beispielsweise zur Geburt des Kindes etc. Dies fällt unter die Annahme von Geschenke der Nichtmuslime, wobei es vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert wurde, dass er Geschenke von Götzendienern (Polytheisten) annahm.“ [Ende des Zitats aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“, Band 2. (10/470). In Unterschrift: Schaikh ˈAbdulˈaziz Ibn Baz, Schaikh ˈAbdulˈaziz Alu Asch-Schaikh, Schaikh Bakr Abu Zayd]

Und Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde die Frage gestellt: „Ich habe einen nichtmuslimischen Nachbarn. Zu einigen Anlässen schickt er mir ab und zu Essen und Süßigkeiten. Ist es mir erlaubt, davon zu essen und meinen Kindern davon zu Essen zu geben?“

Ja. Es ist dir erlaubt, von der Nahrung zu essen, die dir ein Nichtmuslim schenkt, wenn du ihm vertraust. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat das geschenkte Schaf einer Jüdin angenommen, und er hat die Einladung zum Essen eines Juden angenommen, der ihn zu sich nach Hause einlud, und aß bei ihm. Es spricht nichts dagegen, Geschenke von Nichtmuslimen anzunehmen oder bei ihnen (zuhause) zu essen, jedoch unter einer Bedingung, und zwar, dass sie vertrauenswürdig sind, bzw. dass man sicher vor ihnen ist. Denn, wenn man etwas von ihnen zu befürchten hat, so darf man der Einladung nicht Folge leisten. Ebenso gehört dazu die Bedingung, dass der Anlass kein religiöser Anlass ist, wie Sylvester usw. Denn in diesem Fall dürfen Geschenke ihrerseits (seitens der Nichtmuslime) nicht angenommen werden.“ [Ende des Zitats aus „Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb“ (2/24)]

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A