Montag 24 Jumaada Al-Awwah 1446 - 25 November 2024
German

Das Urteil über die Untersuchung von Termingeschäften und Börsentransaktionen

Frage

Ist es erlaubt, einige Finanztransaktionsverträge an internationalen Börsen zu studieren und zu unterrichten, wie beispielsweise Termingeschäfte? Ich bereite meine Doktorarbeit zum Thema „Wie man sich vor finanziellen Risiken auf den Ölmärkten schützt, unter Verwendung von Termingeschäften“ vor. Ist dies für mich erlaubt, obwohl ich mich im letzten Jahr meines Studiums befinde?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Es gibt keine Bedenken gegen das Studium von Termingeschäften und anderen Finanzverträgen, selbst wenn sie als unzulässig gelten, unter folgenden Bedingungen:

Erstens: Der Studierende sollte über islamisches Wissen verfügen, mit dem er zwischen erlaubten und unerlaubten Verträgen unterscheiden kann. Dies kann durch das Konsultieren vertrauenswürdiger Gelehrter erfolgen, um sicherzustellen, dass er nicht in die Irre geführt wird oder sich von Falschheiten täuschen lässt.

Zweitens: Der Studierende sollte davon überzeugt sein, dass das, was Allah von diesen Verträgen untersagt hat, verboten ist. Es ist nicht akzeptabel, das Verbotene zu akzeptieren oder zu billigen.

Es ist wichtig, dass der Studierende beabsichtigt, durch diese Studien das Verbotene zu erkennen, zu meiden und die Menschen davor zu warnen. Er sollte sich bemühen, legale Alternativen zu finden, die die Menschen von dem Verbotenen abhalten.

Siehe auch Frage Nr. 141894 .

Zweitens:

„Die Termingeschäfte, die auf diesem Markt stattfinden, sind größtenteils kein echter Verkauf oder echter Kauf. Denn es findet keine physische Übertragung zwischen den Vertragsparteien statt, wie es für den Austausch von Gegenleistungen in Waren oder zumindest einer von ihnen gemäß den islamischen Bestimmungen erforderlich ist.

Zweitens: Der Verkäufer verkauft in diesen Geschäften oft, was er nicht besitzt, wie Währungen, Aktien, Anleihen oder Waren, in der Hoffnung, es zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Markt zu kaufen und zu liefern, ohne den Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erhalten, wie es in einem echten Verkauf erforderlich wäre.

Drittens: Der Käufer verkauft in diesen Geschäften oft das, was er vor dem Erhalt bereits an einen anderen verkauft hat, und der andere verkauft es auch an einen anderen, bevor er es erhält. Auf diese Weise wiederholt sich der Verkauf und Kauf desselben Gegenstands vor seinem Erhalt, bis die Transaktion dem letzten Käufer endet. Dieser möchte möglicherweise die verkaufte Ware vom ersten Verkäufer erhalten, der etwas verkauft hat, das er nicht besitzt. Oder er kann ihn für die Preisdifferenz zum Ausführungszeitpunkt verantwortlich machen, was der Abwicklungstag ist. Die Rolle der Käufer und Verkäufer, außer dem ersten und dem letzten, beschränkt sich darauf, die Preisdifferenz bei Gewinn zu erhalten oder bei Verlust zu zahlen, zum genannten Zeitpunkt, ähnlich wie bei Glücksspielpraktiken.“

Aus dem Beschluss des Islamischen Fiqh-Komitees zu Börsentransaktionen. Der vollständigen Text findest du in der Antwort auf die Frage Nr. 124311.

Im Beschluss des Islamischen Fiqh-Gremiums steht: „Der Handel, der auf diesen globalen Märkten stattfindet, umfasst oft viele Verträge, die nach islamischem Recht als verboten gelten. Dazu gehört:

1. Der Handel mit Anleihen, der als verbotener Riba betrachtet wird, wurde vom Fiqh-Rat in Dschidda in seiner 6. Sitzung mit der Nummer (60) festgelegt.

2. Der Handel mit Aktien von Unternehmen ohne Unterscheidung, wie im vierten Beschluss des Islamischen Fiqh-Rates der Organisation der Islamischen Weltliga in seiner vierzehnten Sitzung im Jahr 1415 n.H. festgehalten wurde, ist verboten, wenn das Hauptziel des Unternehmens verboten ist oder einige seiner Transaktionen zur Riba gehören.

3. Der Kauf und Verkauf von Währungen erfolgt oft ohne legitime Entgegennahme, die den Handel ermöglichen würde.

4. Der Handel mit Options- und Terminkontrakten. Nach dem Beschluss des Fiqh-Rates in Dschidda mit der Nummer (63) in seiner sechsten Sitzung, sind Optionskontrakte nach islamischem Recht nicht erlaubt, weil das zugrunde liegende Objekt weder Vermögen noch Nutzen darstellt noch ein finanzielles Recht ist, das durch eine Gegenleistung ausgeglichen werden kann. Gleiches gilt für Terminkontrakte und den Vertrag auf den Index.“

Gemeint ist, dass Terminkontrakte und einige andere gängige Transaktionen an der Börse verbotene Aspekte innehaben, und es ist notwendig, dass der Studierende das religiöse Urteil darüber kennt und es anderen erklärt, damit er nicht davon getäuscht wird und dadurch etwas darüber schreibt, was dazu verhelfen würde, oder sie empfiehlt.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A