Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es ist erlaubt ein Produkt, gegen eine Provision und einem Verhältnis zum Preis des Produkts, aus der Amazon-Website zu bewerben und zu verbreiten, unter der Bedingung, dass das Produkt (islamisch gesehen) erlaubt ist, und unter der Bedingung, dass der Bewerber nicht dafür zahlt, damit er die Produkte bewerben kann.
Es ist nicht erlaubt ein (aus islamischer Sicht) verbotenes Produkt zu bewerben, wie verbotene Filme beispielsweise, und die Provision dafür ist auch verboten. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Helft einander zu Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ [Al-Ma'ida:2]
Zweitens:
In Bezug auf das, was du über die Cookies erwähnt hast und dass derjenige, der über deinen Link die Website betritt und etwas im selben Tag kauft, dann wird dir ein Prozentsatz seiner gekauften Ware angerechnet, so gehört dies zur Kategorie der Verbreitung und Vermittlung auf die Website auf allgemeine Art und Weise, und nicht auf ein bestimmtes Produkt.
Es besteht kein Problem darin gegen eine Provision auf die Website hinzuweisen, wenn die meisten Produkte erlaubt sind.
Demnach scheint es erlaubt zu sein auf die Amazon-Website hinzuweisen, auf allgmeiner Ebene, gegen eine Provision, die du bekommst, wenn einer über deinen Link am selben Tag etwas kauft.
Und wenn dir klar wird, dass derjenige, der über deinen Link die Website betritt, etwas Verbotenes kauft, so lastet nichts auf dir, doch lastet die Schuld/Sünde auf den Käufer, und die Provision ist für dich erlaubt, da sie für das Hinweisen auf die Website angerechnet wird und nicht der verbotenen Ware, wenn du aber dann die Provision loswirst, dann ist es gut.
Und Allah weiß es am besten.