Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
[Überliefert von Al-Bukhary (137) und Muslim (361)]
Damit gemeint ist, bis man sich sicher ist, dass etwas (Hadath) ausgetreten ist.
Den Zweifeln und Vorstellungen wird keine Bedeutung zugemessen. Daher sollst du das Gebet nicht unterbrechen, bis du dir ganz sicher bist, dass deine Gebetswaschung ungültig geworden ist. Dies ist die Anordnung des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-. Dein Gebet ist somit gültig, selbst wenn der Bruch der Gebetswaschung sich doch ereignet hätte.
Falls der Muslim sich jedoch sicher ist, dass er ohne Wudu das Gebet verrichtet hat und es noch Zeit gibt für das Gebet, so muss er das Gebet wiederholen. So lange er sich nicht sicher ist, dass die Gebetswaschung ungültig geworden ist, so bleibt sein Gebet gültig und er muss nichts weiter tun.
Was das Streichen über die Ohren anbelangt, so gibt es diesbezüglich einen Meinungsunterschied unter den Gelehrten, sprich ob es eine Pflichthandlung ist oder nur erwünscht. Die Mehrheit (Jumhur) der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass das Streichen über die Ohren beim Wudu erwünscht ist (Mustahab) und keine Pflicht (Wajib). Die hanbalitischen Gelehrten vertreten die Ansicht, dass es verpflichtend ist. Es wurde von Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein- überliefert, dass die Gebetswaschung (Wudu) desjenigen, der das Streichen über die Ohren unterlässt, genügend ist.
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (1/97): Al-Khallal sagte:
„Sie alle haben von Abu ˈAbdillah (Imam Ahmad) bezüglich desjenigen berichtet, der das Streichen (über die Ohren) absichtlich oder aus Vergesslichkeit unterlässt, dass seine Gebetswaschung ihm genügt (zulässig ist). [Ende des Zitats]
Wer nun das Streichen über die Ohren unterlässt, oder nur über einen Teil dieser streicht, so ist seine Gebetswaschung (Wudu), der Mehrheit der Gelehrten (Jumhur) nach, gültig. Die ist auch das Richtige diesbezüglich. Du sollst dir daher nicht die Sorge über die vergangenen Gebete aufbürden, da sie -so Allah will- gültig waren.
Du musst dir Mühe geben die Einflüsterungen abzuwehren, diesen keinesfalls Bedeutung zumessen und auch nicht Folge leisten. Dabei hilfst du dir selbst, wenn du Allah um Hilfe bittest, Bittgebete sprichst und Ihn um Zuflucht ersuchst vor dem verfluchten Satan.
Wenn du diese Einflüsterungen dann immer noch nicht loswerden kannst, und sie dir noch mehr Schwierigkeiten bereiten, so legen wir dir ans Herz einen vertrauenswürdigen Psychiater aufzusuchen. Die Zwangsstörung (hier in Form von Einflüsterungen) gehört zu bekannten Krankheiten, wegen welcher man sich in ärztliche Behandlung begeben muss, ob diese medikamentös vorgenommen wird oder mit Hilfe einer Verhaltenstherapie, seitens eines vertrauenswürdigen Spezialisten.
Und Allah weiß es am besten.