Alles Lob gebührt Allah..
Dass sich manche Leute angewöhnt haben zum Ramadan bestimmte Speisen zuzubereiten, wie Süßigkeiten etc. ist nicht schlimm und zählt auch nicht zu den Neuerungen (Bid'ah) in der Religion. Sie wollen damit nämlich nicht Allah näher kommen, sondern tun dies aus Tradition/Gewohnheit.
Das Wort „Bid'ah“ bedeutet, in der Religion etwas neu einzuführen. Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer in dieser unserer Angelegenheit etwas einführt, das nicht dazu gehört, so wird dies abgelehnt.“ Überliefert von Al-Bukhary (2697) und Muslim (1718).
Und er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch: „Wer etwas tut, das nicht unserer Angelegenheit entspricht, so wird es abgelehnt.“ Überliefert von Muslim (1718).
Und über „Al-Bid'ah Al-Idafiyah“ sagte Asch-Schatibi -möge Allah ihm barmherzig sein: „Eine in der Religion erfunden Methodik, die der islamisch-rechtlichen ähnelt/gleicht und mit dessen Befolgen man das beabsichtigt, was man mit der islamisch-rechtlichen Methodik beabsichtigt.
Dazu gehört: Sich an bestimmten gottesdienstlichen Handlungen zu bestimmten Zeiten zu halten, obwohl es diese Bestimmungen in der islamischen Gesetzgebung nicht gibt, wie dass man sich daran hält am 15. Scha'ban zu fasten und in dessen Nacht zu beten.“ Aus „Al-I'tisam“ (1/51).
Doch wenn man sich an bestimmte gewöhnliche Handlungen zu bestimmten Zeiten hält, so wird dies nicht als Neuerung angesehen.
In „Sahih Al-Bukhary“ (5403) wird überliefert, dass Sahl Ibn Sa'd berichtete: „Wir pflegten uns über den Freitag zu freuen, denn bei uns gab es eine alte Frau, die Mangold-Wurzeln nahm, sie in einen Kochtopf legte und dann Körner und Gerste hinzufügte. Nachdem wir gebetet haben, besuchten wir sie und sie reichte uns etwas davon. Wir haben uns, wegen ihr, über den Freitag gefreut und wir haben erst nach dem Freitagsgebet zu Mittag gegessen und geschlafen. Bei Allah, darin gab es weder Fett noch Talg.“
In dem Hadith steht, dass diese Prophetengefährtin diese Speise speziell am Freitag zubereitet hat. Und die Gefährten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- warteten den Freitag ab und haben sich, aufgrund dieser Speise, die sie bekamen, gefreut.
Wird hier gesagt, dass es eine Neuerung ist?
Oder anders: Was ist der Unterscheid zwischen dem, was im Monat Ramadan zubereitet wird, und dem, was die Gefährten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- aus Gewohnheit am Freitag taten?
Muhammad Ibn Ibrahim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Und wenn er hören würde, dass über die Traditionen gesagt wird, dass sie erfundene Neuerungen seien, dann würde alles, was es nicht zu Lebzeiten des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und seiner Gefährten an Speisen, Getränken, Kleidungen, Reittieren und allen Arten des Lebens, was nach diesen Zeiten erfunden wurde, als Neuerungen und verwerflichen Dingen sehen.
Diese Ansicht ist auf höchstem Niveau falsch und zeigt ein vollkommenes Unwissen über die Grundlagen und Ziele der Religion auf.
Und die Aussagen des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über die Bedeutung der Neuerung in der Religion sind klar und deutlich.
Und denjenigen, die einen Tiefblick und Verständnis besitzen, ist nicht verborgen, dass mit der abgelehnten Neuerung/Erfindung/Einführung das gemeint ist, was sich auf die Religion bezieht, wie wenn man etwas hinzufügt oder sich an einer Methodik hält, an die sich der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nicht gehalten hat.“ Aus „Fatawa Asch-Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim“ (2/128).
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Der Unterschied zwischen gewöhnlichen und gottesdienstlichen Handlungen:
Die gottesdienstliche Handlung ist das, was Allah und Sein Gesandter geboten haben, um Allah näher zu kommen und um Seinen Lohn zu verlangen.
Die gewöhnliche Handlung ist alles, was mit den Gewohnheiten der Menschen unter sich zusammenhängt, wie Speisen, Getränke, Wohnungen, Kleidungen, Reittieren, Umgangsformen und weiteres.
Und hier gibt es einen anderen Unterschied, und zwar, dass die die Grundlage für die gottesdienstlichen Handlungen das Verbot ist, bis ein Beweis aufzeigt, dass diese jeweilige Tat zu den gottesdienstlichen Handlungen gehört. So sagte Allah -erhaben ist Er: „Oder haben sie (etwa) Teilhaber, die ihnen als Religion festgelegt haben, was Allah nicht erlaubt hat?“ [Asch-Schura:21]
Und was die gewöhnlichen Handlungen anbelangt, so ist die Grundlage darin die Erlaubnis, bis ein Beweis aufzeigt, dass die jeweilige Angelegenheit/Sache verboten ist.
Wenn die Leute also etwas aus Gewohnheit tun und manche dann kommen und sagen, dass es aus islamischer Sicht verboten wäre, dann wird von ihnen der Beweis für das Verbot gefordert.
Und wenn zu jemandem, im Bezug auf die gottesdienstlichen Handlung, gesagt wird, dass eine gottesdienstliche Handlung eine Neuerung sei und er sagt, dass es keine wäre, so fragen wir wo der Beweis dafür sei, dass es keine Neuerung ist. Denn die Grundlange für gottesdienstliche Handlungen ist, dass sie verboten sind, bis ein Beweis aufzeigt, dass sie aus islamischer Sicht erlaubt sind.“ Aus „Liqaa Al-Bab Al-Maftuh“ (2/72).
Er sagte auch: „Die Neuerung, aus islamischer Sicht, ist die Anbetung Allahs mit etwas, das Allah nicht erlassen hat.
Und wenn du willst, dann sag: Die Anbetung Allahs -erhaben ist Er- mit einer Sache, die nicht auf den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und den rechtgeleiteten Kalifen zurückzuführen ist.
Denn jede Anbetung Allahs mit etwas, das Allah nicht erlassen, oder das nicht auf den Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und seinen rechtgeleiteten Kalifen zurückzuführen ist, ist eine Neuerung, egal ob diese Anbetung mit Allahs Namen und Attributen/Eigenschaften zusammenhängt oder Seinen Regeln und seiner Gesetzgebung.
Was gewöhnliche Dinge betrifft, die auf Sitten und Gebräuche zurückzuführen sind, so werden diese nicht als Neuerung in der Religion bezeichnet, auch wenn sie linguistisch als Neuerung/Erfindung bezeichnet werden. Jedoch sind es weder Neuerungen in der Religion noch hat der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- davor gewarnt.“ Aus „Majmu Fatawa wa Rasail Ibn 'Uthaimin“ (2/292).
Und Allah weiß es am besten.