Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Sie hat die Absicht gefasst, dass sie, wenn sie zur aufsteht und zum Suhur isst, sie einen Tag vom Ramadan nachholt, jedoch ist sie erst zum Morgengebet aufgestanden. Ist ihr Fasten gültig?

Frage

Gestern habe ich beschlossen mein Fasten nachzuholen, da ich es zu sehr hinaufgeschoben habe. Jedoch habe ich die Absicht gefasst, zu fasten, wenn ich zur aufstehe und zum Suhur esse aufwache. Ich habe dann geschlafen und bin erst zum Morgengebet aufgestanden, ohne zum Suhur gegessen zu haben. Muss ich nun fasten? Darf ich das Fasten an diesem Tag unterlassen? Ist mein Nachholen gültig, wenn ich faste, da ich die Absicht mit der Bedingung des Suhurs verbunden habe?

Alles Lob gebührt Allah..

Die Verpflichtung für das Pflichtfasten die Absicht in der Nacht zu fassen

Es ist verpflichtend die Absicht für jedes Pflichtfasten in der Nacht zu fassen, wozu auch das Nachholen des Ramadans gehört, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer nicht die Absicht für das Fasten vor der Morgendämmerung fasst (yujmi'), der hat kein Fasten.“ Überliefert von Abu Dawud (2454), At-Tirmidhi (730) und An-Nasai (2331). Im Wortlaut von An-Nasai steht: „Wer nicht die Absicht für das Fasten in der Nacht vor der Morgendämmerung fasst, der hat kein Fasten.“ Den Hadith hat Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch eingestuft.

At-Tirmidhi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte danach: „Dies bedeutet bei einigen Gelehrten, dass derjenige, der die Absicht für das Fasten, nicht vor Aufgang der Morgendämmerung fasst, für den Ramadan, das Nachholen vom Ramadan oder das Fasten aufgrund eines Gelöbnisses, dem genügt es nicht, wenn er es nicht in der Nacht gefasst hat. Was das freiwillige Fasten angeht, so ist es erlaubt dafür die Absicht zu fassen, nachdem man in den Morgen gekommen ist. Und das ist die Ansicht von Asch-Schafi'i, Ahmad und Ishaq.“

Abu Hanifa -möge Allah ihm barmherzig sein- war der Ansicht, dass das Fasten gültig sei, wenn die Absicht tagsüber (nach Morgendämmerung) gefasst wird.

Ibn Qudamah sagte: „Wenn es eine Pflicht ist, wie das Fasten im Ramadan, ob in der Zeit oder beim Nachholen, das Fasten aufgrund eines Gelöbnisses oder einer Sühneleistung, so ist bei unseren Imamen, Malik und Asch-Schafi'i, vorausgesetzt, dass die Absicht dafür in der Nacht gefasst werden muss. Abu Hanifa sagte, dass es beim Fasten im Ramadan und jedem anderen verpflichtenden Fasten genügt, wenn die Absicht tagsüber (nach Morgendämmerung) gefasst wird.“ Aus „Al-Mughni“ (3/109).

Ist das Nachholen des Fastens mit einer unentschlossenen Absicht gültig?

Wenn deine Absicht war, dass du erst fastest, wenn du aufstehst und zum Suhur ist, dann ist dies eine unentschlossene Absicht und genügt nicht für das Fasten.

In „Al-Furu'“ (4/459) steht: „Nach der Rechtsschule: Wenn man sich beim Fastenbrechen zurückhält oder die Absicht fasst zu einer anderen Stunde das Fasten zu brechen, oder isst, wenn es Essen gibt, und wenn nicht, dann nicht, so ist dies wie beim Gebet. Es wird gesagt, dass es ungültig ist, da die Absicht nicht entschlossen war. Deshalb ist der Beginn des Fastens, mit solch einer Absicht, nicht gültig.“

Und wer von den Rechtsgelehrten das Fasten desjenigen als richtig erachtet, der sagt: „Wenn morgen Ramadan ist, dann werde ich fasten“, so tun sie dies, weil er nicht weiß, ob morgen Ramadan ist. Seine Zurückhaltung basiert auf die Bestätigung über den Eintritt des Monats und nicht auf die Absicht, ob er fasten wird oder nicht. Wenn deshalb jemand, dem das Fastenbrechen erlaubt ist, in der ersten Nacht vom Ramadan sagt: „Es kann sein, dass ich morgen faste oder nicht“, und dann erst nach Aufgang der Morgendämmerung den Entschluss fasst zu fasten, so ist sein Fasten ungültig, aufgrund seiner Zurückhaltung.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/362).

Wenn du vor dem Gebetsruf des Morgengebets aufgestanden bist und die Absicht gefasst hast, dass du fasten wirst, dann ist dein Fasten gültig.

Wenn du aber erst nach dem Gebetsruf aufgewacht bist, ist dein Fasten für das Nachholen ungültig, da die Absicht, die damit zusammenhing, nicht entschlossen war.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A