Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Sie hat nach der Menstruation die Ganzkörperwaschung vollzogen, aber war sich unsicher, dann jedoch, vor dem Morgengebet, war sie sich sicher und hat gefastet und gebetet, ohne die Ganzkörperwaschung zu wiederholen.

Frage

Zu Beginn der Nacht hat sie die Ganzkörperwaschung vollzogen, jedoch war sie sich unsicher, ob sie rein war, sie ging aber stark davon aus. Vor dem Morgengebet war sie sich dann darüber sicher und hat dann gefastet und gebetet, ohne noch einmal die Ganzkörperwaschung zu vollziehen. Sind ihr Fasten und Gebet gültig?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Reinheit von der Menstruation wird durch eines von zwei Anzeichen erkannt:

Erstens: Durch den Austritt des weißen Ausflusses, welche unter den Frauen bekannt ist.

Zweitens: Wenn sie vollkommen trocken wird, sodass, wenn sie Wolle oder etwas Ähnliches auf dieser Stelle legt, sie dann sauber bleibt und keinerlei Spuren von Blut, der gelben oder trüben Flüssigkeit hat.

Die Frau soll nicht zur Ganzkörperwaschung hasten, bis sie sich ihrer Reinheit sicher ist.

Imam Al-Bukhary -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Kapitel: Der Beginn und das Ende der Menstruation. Es gab Frauen, die Binden aus Wolle zu 'Aischa brachten, auf denen ein gelblicher Ausfluss war. Sie sagte daraufhin: ‚Hastet nicht, bis ihr den weißen Ausfluss seht.‘ Sie meinte damit die Reinheit von der Menstruation. Die Tochter von Zaid Ibn Thabit hat erreicht, dass es Frauen gab, die mitten in der Nacht nach Lampen baten, um zu schauen, ob sie rein seien. Sie sagte daraufhin: ‚Die Frauen pflegten nicht so etwas zu tun.‘ Daraufhin tadelte sie diese.“

Zweitens:

Wenn die Frau erst vor dem Morgengebet sicher war, dass sie rein ist, dann muss sie das Fasten nachholen.

Wenn sie sich aber nicht sicher war, dann war das Fasten nicht gültig, auch wenn wir davon ausgehen, dass während des Tages nichts ausgetreten ist, denn die Absicht für das Fasten gilt erst wenn man davon überzeugt ist, dass die Menstruation vorbei ist.

Drittens:

Wenn die Frau die Ganzkörperwaschung zu Beginn der Nacht vollzieht und sich unsicher ist, ob sie rein ist, und sich erst vor dem Morgengebet diesbezüglich sicher ist und dann fastet und betet, dann muss sie die Ganzkörperwaschung nicht nachholen und ihr Fasten ist gültig. Ihre Gebete aber sind nicht gültig.

Denn beim Fasten ist vorausgesetzt, dass die Menstruation vorbei ist, nicht aber, dass sie die Ganzkörperwaschung vollzogen haben muss.

Beim Gebet aber muss die Ganzkörperwaschung vollzogen werden. Ihre erste Ganzkörperwaschung, bei der sie darüber zweifelte, ob die Menstruation wirklich vorbei ist, gilt hier nicht.

In Scharh „Muntaha Al-Iradat“ (1/52) steht: „Für die Ganzkörperwaschung, nach Ende der Menstruation oder des Wochenbetts, ist vorausgesetzt, dass sie vorbei sind, denn diese beiden negieren die Ganzkörperwaschung.“

In „Kaschaf Al-Qina'“ (1/146) steht, über die Dinge, welche die Ganzkörperwaschung zur Pflicht machen: „Fünftens: Die Menstruation.

Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte zu Fatima Bint Abi Hubaisch: ‚Und wenn du gehst, dann vollziehe die Ganzkörperwaschung und bete.‘ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim.

Und er befahl dies Umm Habiba, Sahla Bint Suhail, Hamna und anderen.

Dies wird gestärkt durch Allah -erhaben ist Er- Aussage: „Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen.“ [Al-Baqara:222] Dies bedeutet: Vollzieht die Ganzkörperwaschung! Dass es also dem Mann verboten ist mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben, bevor sie die Ganzkörperwaschung vollzogen hat, beweist, dass es für sie verpflichtend ist.

Die Ganzkörperwaschung wird verpflichtend, wenn die Menstruation beginnt, und das Ende dessen ist demnach eine Voraussetzung dafür, dass sie gültig ist.“

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A