Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Reicht es, wenn dem im Sterben liegenden das Glaubensbekenntnis vorgesagt wird oder muss man ihn an die Reue (Taubah) erinnern?

Frage

Müssen wir der Person, die im Sterben liegt, sagen, dass sie vom Unglauben, dem Schirk, der Augendienerei etc. reumütig zu Allah zurückkehren muss, und ihr erst dann das Glaubensbekenntnis (Schahada) vorsagen? Ich habe viele Personen gesehen, die großen oder kleinen Schirk, Bid'ah oder Unglauben ausgesprochen haben. Wenn sie aber im Sterben liegen, sagen die Leute ihnen nur, dass sie das Glaubensbekenntnis sprechen sollen. Niemand aber verlangt von ihnen, dass sie von ihren oben genannten Sünden reumütig zu Allah zurückkehren sollen. Was ist die richtige Methode in diesem Fall, nach dem Quran und der Sunnah?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Es gehört zur Sunnah (ist erwünscht), dass demjenigen, der im Sterben liegt, „La ilaha illa Allah“ (Es gibt keinen Gott, außer Allah) vorgesagt wird, damit dies seine letzten Worte im Diesseits sind.

Muslim (916) überlieferte, über Abu Sa'id Al-Khudri, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Sagt euren Toten ‚La ilaha illa Allah‘ vor!“

Ibn Hibban (3004) überlieferte, über Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Sagt euren Toten ‚La ilaha illa Allah‘ vor, denn wessen letzten Worte ‚La ilaha illa Allah‘ vor dem Tod sind, der wird irgendwann das Paradies betreten, auch wenn er davor leidet.“ Schu'aib stufte dies in „Tahqiq Ibn Hibban“ als authentisch ein.

Trotzdem muss derjenige, der im Sterben liegt, reumütig von seinen Sünden zurückkehren, denn wenn er dies nicht getan hat, dann fällt er unter Allahs Willen. Es kann sein, dass er das Paradies betritt, obwohl er „La ilaha illa Allah“ vor seinem Tod sagte, so wie es im vorangegangenen Hadith bewiesen wurde.

Deshalb ist es erwünscht, dass man den Kranken und denjenigen, der im Sterben liegt zur Reue aufruft, wenn dieser sich in einem Zustand befindet, in dem man ihn daran erinnern und er davon auch Nutzen ziehen kann. Weder soll man ihn darin missmutig oder es ihm schwer machen, aufgrund des bekannten Übels darin. Auch soll man ihm in seiner letzten Zeit, speziell bevor seine Seele abberufen wird, keine Angst machen oder ihn vor dem Treffen mit Allah, dem Herrn der Welten, abschrecken. Man soll in ihm vielmehr den Teil der Hoffnung überwiegen lassen, ihn abreagieren, in ihm den Wunsch erwecken den Herrn der Welten und den Barmherzigsten zu treffen und ihm dies lieb machen.

Die Rechtsgelehrten erwähnen über den Krankenbesuch, dass man ihn an die Reue erinnern soll. Und sie beschränken sich bei demjenigen, der im Sterben liegt, darauf, dass ihm „La ilaha illa Allah“ vorgesagt wird, weil die Zeit dafür nicht reicht oder weil die Erinnerung an die Reue bereits zuvor geschehen ist, als der (normale) Krankenbesuch stattfand.

In „Akhsar Al-Mukhtasarat“ (S. 132) steht: „Es ist erwünscht sich für den Tod vorzubereiten, oft an ihn zu denken, den Kranken Muslim zu besuchen und ihn an die Reue und ein Testament zu erinnern. Und wenn er im Sterben liegt, ist es erwünscht bei ihm zu bleiben, sogar sein Hals soll mit Wasser oder einem Getränk befeuchtet werden und ebenso seine Lippen. Dann soll man ihm „La ilaha illa Allah“ einmal vorsagen, nicht mehr als dreimal, es sei denn er spricht, dann soll es behutsam wiederholt werden.“

In der Erläuterung dazu, in „Kaschf Al-Mukhaddirat“ (1/218) steht: „Es ist erwünscht (Sunnah), dass der Kranke an die Reue erinnert wird, da sie für jeden verpflichtend ist, von jeder Sünde und zu jeder Zeit, und weil er dies am dringendsten benötigt. Außerdem ist es erwünscht ihn an ein Testament zu erinnern und dazu, dass er die Vergebung der Menschen (um ihn) ersucht (weil er ihnen Unrecht angetan hat). Der Wunsch danach soll in ihm geweckt werden, auch wenn die Krankheit nicht ernst ist. Es ist auch kein Problem, wenn der Besucher seine Hand auf ihn legt. Es ist auch erwünscht, dass er nicht zu lange bei ihm sitzt, um ihn nicht zu stören und damit er sich um seine Angelegenheit kümmern kann.

Wenn er im Sterben liegt, also wenn der Engel kommt, um seine Seele abzuberufen, dann ist es erwünscht ihm den Hals mit Wasser oder einem Getränk zu befeuchten, und dies von dem ihm gütigsten Familienmitglied, der am besten weiß, wie er behandelt wird, und der vor Allah gottesfürchtigsten ist. Es ist auch erwünscht, dass seine Lippen mit einem Stück Stoff befeuchtet werden, um die Erschwernis, die über ihn kommt, zu lindern und damit es für ihn leichter wird das Glaubensbekenntnis zu sprechen. Es ist auch erwünscht dem Kranken einmal „La ilaha illa Allah“ vorzusagen, jedoch nicht mehr als dreimal, es sei denn er spricht nach diesen drei Malen weiter. Dann soll das Vorsagen wiederholt werden, damit seine letzten Worte „La ilaha illa Allah“ sind. Dies soll behutsam gemacht werden, denn ein behutsames Verhalten ist in allen Dingen gefordert und erst recht hier.“

Wenn demnach noch Zeit bleibt und die Person bei Bewusstsein und dazu imstande ist, dann soll er an die Reue erinnert werden, besonders wenn er dafür bekannt war in Schirk, Bid'ah und großen Sünden gefallen zu sein.

Wenn aber keine Zeit bleibt, so wie es der Fall ist, wenn man im Sterben liegt, dann soll danach gestrebt werden, dass er das Glaubensbekenntnis spricht.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A