Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Bedeckung der Blöße ('Aurah) ist eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets, gemäß der Mehrheit der Gelehrten, sowohl beim Mann als auch der Frau.
Der Betende muss sich im Gebet kontrollieren, bevor er damit beginnt. So soll er Kleidung tragen, von der er sicher ist, dass sie seine Blöße bedeckt, und die lassen, bei denen er befürchtet, dass etwas davon im Gebet erscheint.
Die Haare der Frau gehören zu ihren Blößen, die bedeckt werden müssen. Ebenso gehört dazu ihr gesamter Körper, bis auf Gesicht und Hände. Deshalb muss sie sich bemühen ihre Haare mit einer Kopfbedeckung zu bedecken, sodass nichts von ihren Haaren heraustritt. Die Kleidung darf auch nicht durchsichtig sein, sodass alles, was darunter ist, sichtbar ist, oder große Öffnungen haben, sodass Haare heraustreten können.
Es wurde über 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- authentisch überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Allah akzeptiert das Gebet einer menstruierenden Frau (eine reife Frau) nur mit einer Kopfbedeckung.“ Überliefert von Abu Dawud (546) und Al-Albani stufte dies in „Sahih Sunan Abi Dawud“ (596) als authentisch ein.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte: „Wenn die Frau allein betet, wird ihr angeordnet ihren Kopf (und ganzen Körper) zu bedecken. Demnach kann es sein, dass der Betende im Gebet etwas vom Körper bedecken muss, was er außerhalb des Gebets zeigen könnte.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (22/109).
Zweitens:
Wenn einige Härchen von der Frau aus kleinen Öffnungen in ihrem Hijab heraustreten, dann wird ihr Gebet dadurch nicht ungültig, da dies sehr gering ist. Die Mehrheit der Gelehrten war der Ansicht, dass darüber hinweggesehen wird, wenn ein kleiner Teil der 'Aurah im Gebet heraustritt.
Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (2/287): „Wenn nur ein kleiner Teil von der 'Aurah heraustritt, dann ist das Gebet gültig. Dieser Ansicht war Ahmad und dasselbe sagte Abu Hanifah.“
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte in „Majmu' Al-Fatawa“ (22/123): „Wenn nur ein kleiner Teil ihrer Haare oder ihres Körpers heraustreten, dann muss sie, nach Ansicht der meisten Gelehrten, das Gebet nicht nachholen. Und dies ist die Ansicht von Abu Hanifah und Ahmad.“
In „Kaschaf Al-Qina'“ (1/269) steht: „Das Gebet wird nicht ungültig, wenn nur ein kleiner Teil der 'Aurah unbeabsichtigt heraustritt, auch wenn dies eine längere Zeit überdauert.“
Wenn es aber viele Haare sind, die heraustreten und dies auch deutlich ist, dann gibt es hier mehrere Fälle:
Erstens: Die Frau bemerkt dies erst nach dem Gebet. In diesem Fall ist das Gebet gültig.
Zweitens: Die Frau bemerkt es und bedeckt die Haare sofort. In diesem Fall ist das Gebet ebenfalls gültig.
In „Al-Majmu' Scharh Al-Muhadhab“ (4/76) steht: „Wenn die 'Aurah durch den Wind erscheint und man die 'Aurah dann wieder bedeckt, ist das Gebet gültig, da man dahingehend entschuldigt ist. Somit darf das Gebet nicht abgebrochen werden.“
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn ein großer Teil der 'Aurah heraustritt und man diesen nach kurzer Zeit wieder bedeckt, dann ist das Gebet gültig. Man kann sich dies vorstellen, indem ein Wind weht, während man sich verbeugt und die Kleidung dadurch dann die 'Aurah nicht mehr bedeckt, was man dann sofort wieder richtet. Aus den Worten des Autors wird ersichtlich, dass das Gebet gültig ist. Und die richtige Ansicht ist auch, dass das Gebet gültig ist, da nach ganz kurzer Zeit die Stelle wieder bedeckt wird. Allah -erhaben ist Er- sagte: ‚Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.‘ [At-Taghabun:16].“
Drittens: Die Frau bemerkt es, jedoch lässt sie es und bedeckt die Haare nicht. In diesem Fall ist das Gebet ungültig und muss wiederholt werden.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte in „Majmu' Al-Fatawa“ (22/123): „Wenn viel entblößt wird, muss sie das Gebet sofort wiederholen, nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, der vier Rechtsschulen und anderen. Und Allah weiß es am besten.“
Was in der Fragestellung geschehen ist, so geht es hier um einen kleinen Teil der Haare, weshalb das Gebet gültig ist.
Und Allah weiß es am besten.