Alles Lob gebührt Allah..
Die Richtlinien für die Arbeit im Vertrieb:
Der Fragende hat das monatliche Abonnement, in das der Kunde eintritt, nicht erklärt. Sind es Rabattkarten oder etwas anderes? Er hat auch nicht erklärt, ob seine Arbeit im Vertrieb verlangt, dass er dafür Geld bezahlt oder nicht. Deshalb kann kein Urteil über das Kaufgeschäft erlassen werden. Jedoch weisen wir auf zwei nützliche Angelegenheiten hin:
Erstens: Es ist dem Menschen nicht erlaubt als Vertriebler zu arbeiten, wenn er den Vertrieb erst vollziehen kann, nachdem er Geld gezahlt hat, die als Abonnementgebühren, Kontoeröffnung etc. genannt werden, denn dies gehört zum verbotenen Glücksspiel, denn es ist eine wirkliche Geldstrafe gegen einen angenommenen Gewinn. Dies ist heute im Webvertrieb verbreitet.
Zweitens: Der Vertrieb ist nur für islamisch legitime Dinge erlaubt und bei verbotenen Kaufgeschäften verboten. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ [Al-Maida:2]
So ist es verboten Visa-Abos, die Riba (Zins) enthalten, oder verbotene Rabattkarten zu vertreiben.
Rabattkarten sind, dass der Abonnent Geld bezahlt, um in Geschäften, Restaurants etc. Rabatte zu erhalten, was zum verbotenen Glücksspiel gehört.
Das Fiqh-Gremium der islamischen Weltliga hat in ihrer 18. Sitzung einen Beschluss erlassen, in dem verboten wird mit diesen Karten zu handeln.
Darin steht auch: „Nachdem die vorgelegten Abhandlungen über das Thema gehört und ausführliche Diskussionen geführt wurden, wurde beschlossen, dass es nicht erlaubt ist diese erwähnten Rabattkarten herauszugeben oder zu kaufen, wenn sie gegen einen festgesetzten Preis oder ein jährliches Abo gegeben werden, aufgrund des Risikos, der darin enthalten ist, denn der Käufer dieser Karten bezahlt Geld und weiß nicht, was er dafür bekommt, denn die (Straf)Zahlung darin, gegen einen angenommenen Gewinn, ist bestätigt.“
Ebenso hat das Ständige Komitee für Rechtsurteile eine Fatwa erlassen, in der es das Handeln mit dieser Art von Rabattkarten verboten hat. Diese Fatwa erließen auch die beiden Gelehrten Ibn Baz und Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihnen barmherzig sein-.
Siehe: „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (6/14), “Fatawa Ibn Baz” (19/58) und “Liqa Al-Bab Al-Maftuh li Ibn 'Uthaimin“ (9/53).
Zusammengefasst:
Wenn der Dienst, nach dem gefragt wurde, dem Kunden ein Abo mit solch einem Dienst zur Verfügung steht, sodass er einen Geldbetrag zahlt und dafür Rabatte von Warenpreisen Diensten, die der Verkäufer anbietet, erhält, dann ist dieses Kaufgeschäft verboten, und sie sind dann wie die Rabattkarten, über die in mehrmals auf dieser Seite geantwortet wurden.
Wenn es das Kaufgeschäft aber verboten ist, dann ist es dir verboten darauf hinzuweisen und die Menschen dabei zu unterstützen dieses zu führen.
Wenn sich der Dienst oder das Kaufgeschäft von dem, was uns scheint, unterscheidet, dann muss dies erst ausführlich erklärt werden, damit es möglich ist das Urteil zu überprüfen.
Und Allah weiß es am besten.