Montag 22 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 23 Dezember 2024
German

Er hat Diabetes und fastet nicht

Frage

Ich habe Diabetes und bin dazu gezwungen zweimal am Tag mir selbst Insulin zu injizieren. Deshalb faste ich nicht und entrichte den Ersatz in Bargeld, mit dem Betrag, mit dem ich mein Fasten breche. Ist es mir erlaubt den Ersatz auf diese Weise zu entrichten, also in Bargeld, besonders da ich im Restaurant mein Fasten breche, weil ich unverheiratet bin? Kann ich diesen Ersatz an drei oder mehr Arme verteilen, da ich keinen finde, der es benötigt für das Fastenbrechen gespeist zu werden?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Das Bittgebet beim Fastenbrechen, wie du es erwähntest, kam in einer schwachen Überlieferung vor, welche Abu Dawud (2358) über Muˈadh Ibn Zuhra überlieferte, dass ihm zu Ohren gekommen ist, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- beim Fastenbrechen zu sagen pflegte: „Allaahumma laka sumtu wa ˈalaa rizqika aftartu.“ (O Allah, für Dich fastete ich und mit Deiner Versorgung brach ich das Fasten.)
Ausreichend ist das, was Abu Dawud (2357) über Umar -möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein- überlieferte, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs sagte für gewöhnlich, wenn er das Fasten brach: „ Dhabadh-Dhamau wabtallati-l-ˈuruuqu wa thabatal-ajru, in schaa Allaah.“ („Der Durst ist gegangen, die Adern feucht geworden, und die Belohnung steht fest, so Allah will.“)
[Den Hadith hat Schaikh Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als gut (Hasan) eingestuft]

Es ist erwünscht, dass der Fastende während seines Fastens und Fastenbrechens Bittgebete spricht. (Dies) aufgrund dessen, was Ahmad (8030) über Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überlieferte, dass er sagte:
„Wir sagten: O Gesandter Allahs, wenn wir dich sehen, werden unsere Herzen weich und wir gehören zu den Leuten des Jenseits. (Doch) wenn wir getrennt von dir sind, imponiert (beeindruckt) uns das Diesseits und wir beschäftigen uns mit den Frauen und Kindern.“ Er sagte: „Wäret ihr.“ -Oder sagte: „Wenn ihr in jeder Situation so sein würdet, wie in der Situation, wenn ihr mit mir seid, so würden euch die Engel gewiss mit ihren Händen begrüßen und euch in euren Häusern besuchen. Und wenn ihr nicht sündigen würdet, so würde Allah ein Volk (Leute) bringen, welches sündigt, damit Er ihnen vergibt.“ Er sagte: „Wir sagten: „O Gesandter Allahs, erzähle uns über das Paradies, woraus ist es gebaut.“ Er sagte: „Ziegel aus Gold, Ziegel aus Silber, sein Mörtel ist aus Moschus (Misk), sein Sand aus Perlen und Rubinen, sein Staub ist aus Safran. Wer es betritt, wird in Wonne sein und kein Elend erleben, ewig (darin) verweilen und nicht sterben. Seine Kleider werden niemals abgetragen sein und seine Jugend wird nicht vergehen. Von drei Leuten wird das Bittgebet nicht zurückgewiesen: von dem gerechten Herrscher; von dem Fastenden, bis er sein Fasten bricht; und das Bittgebet von dem, dem Unrecht zugefügt wurde. Es wird auf den Wolken getragen, ihm (dem Bittgebet) werden die Tore des Himmels geöffnet und der Herr -der Gewaltige und Mächtige- wird sagen-: „Bei Meiner Herrlichkeit, gewiss werde Ich dich unterstützen (dir helfen), selbst wenn (erst) nach einiger Zeit.“
[Den Hadith hat Schaikh Schuˈayb Al-Arnaut im „Tahqiq Al-Musnad“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Und At-Tirmidhi (2525) überliefert ihn mit dem Wortlaut: „…und der Fastende, während er sein Fasten bricht…“ [Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Somit ist es an dir, dass du Allah um das Paradies bittest, vor dem Höllenfeuer um Zuflucht suchst, um Vergebung bittest (Istighfar), und dass du andere gesetzmäßige Bittgebete sprichst. Was das Bittgebet in dieser Form anbelangt - „Aschadu an laa ilaaha illallaah,  astaghfirullaah, as-aluka al-jannata, wa aˈuudhu bika minan-aar.“ (Ich bezeuge, dass es nichts und niemand Anbetungswürdiges gibt, außer Allah. Ich bitte Allah um Vergebung. Ich bitte Dich um das Paradies und bewahre mich vor dem Feuer.“ – so sind wir nicht darauf gestoßen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A