Alles Lob gebührt Allah..
Es ist ihnen erlaubt die Pilgerfahrt zu vollziehen, wenn sie die Rate, die derzeit fällig ist, zahlen. Sie müssen nicht darauf warten, bis die Raten (alle) gezahlt wurden. Wenn sie aber sowohl in der Lage sind die fällige Rate zu zahlen als auch die Pilgerfahrt zu vollziehen, müssen sie dies tun, genauso die kleine Pilgerfahrt. Dabei müssen sie reumütig zu Allah von dieser Riba, in der sie sich selbst verstrickten, zurückehren.
Und Allah weiß es am besten.