Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
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Ist es erlaubt, die Pflichtabgabe (Zakah) in ein anderes Land zu überweisen?

Frage

Ist es erlaubt, die Pflichtabgabe (Zakah) in einem anderen Land, wie z.B. in Palästina, auszugeben, während es Arme in meinem eigenen Land gibt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

In den islamischen Rechtsgutachten des ständigen Komitees (für islamwissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten in Saudi-Arabien) ist dazu folgendes erwähnt:

Die islamische Pflichtabgabe (Zakah) wird denen gegeben, für die Allah sie bestimmt hat. Dies geht aus folgender Aussage des Erhabenen (in ihrer ungefähren Bedeutung in deutscher Sprache) hervor: „Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Allah ist allwissend und allweise.“ [Koran 9:60]

Und sie wird nur an jemanden gegeben, dessen Zugehörigkeit zum Islam erkennbar ist. Dies geht aus der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hervor, als er zu Mu’adh ibn Jabal, den er nach Jemen entsandte, sagte: „(…) Dann lehre sie, dass Allah ihnen ein Almosen befahl, das von ihren Reichen genommen und ihren Armen gegeben wird.“ Und je gottesfürchtiger und gehorsamer gegenüber Allah ein Armer oder Bedürftiger ist, desto größer ist sein Anrecht (auf die Almosen) vor anderen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A