Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Der Unterschied zwischen der Zakah des Vermögens (Zakatu Al-Mal) und der Zakah des Fastenbrechens (Zakatu Al-Fitr)

Frage

Ist die Zakah, die für mich als Muslim verpflichtet ist und zu den fünf Säulen gehört, nicht die Zakah im Ramadan?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Ja, die Zakah, die eine der fünf Säulen des Islams ist, ist nicht die Zakah, die nach dem Fastenende im Ramadan entrichtet werden muss.

Die erste ist die Zakah des Vermögens, die nur aus fünf Kategorien vom Vermögen entrichtet werden muss:

1. Das Vieh (Kamele, Kühe, Schafe)

2. Gold und Silber. Gleiches gilt jetzt für Bargeld.

3. Verkaufswaren

4. Dinge, die aus der Erde kommen. Und dieser Teil beinhaltet zwei Dinge:

Erstens: Saatgut und Früchte. Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass es hier verpflichtend ist, aus vier Kategorien die Zakah zu entrichten: Weizen, Gerste, Datteln und Rosinen. Über andere Kategorien, außerhalb dieser vier, waren sie sich uneinig.

Zweitens: Schätze aus dem Boden. Damit ist das in der Erde vergrabene Vermögen der Nichtmuslime gemeint, das der Muslim findet.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Majmu' Al-Fatawa” (10/25) über Ibn Al-Mundhir -möge Allah ihm barmherzig sein-, der sagte: „Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass die Zakah aus neun Dingen entrichtet werden muss: Kamele, Kühe, Schafe, Gold, Silber, Weizen, Gerste, Datteln und Rosinen, wenn jede dieser Kategorien den Punkt erreicht, ab dem die Zakah verpflichtend wird.“

Über andere Vermögenswerte waren sie sich jedoch uneinig.

Die Zakah aus diesen Vermögen ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend. Man muss einen bestimmten Wert von diesem Vermögen entrichten, den die islamische Gesetzgebung festgelegt hat.

Siehe die Fragen auf der Website über die Zakah, für mehr Details.

Diese Zakah (die Zakah des Vermögens) ist eine der (fünf) Säulen des Islams. Derjenige, der sie leugnet, verlässt den Islam, und derjenige, der sich ihrer enthält, ist ein absoluter Frevler. Der muslimische Herrscher muss sie zwangsweise/mit Gewalt nehmen. Wenn sie sich jemand aber weigert sie zu entrichten und Schutz bei seinen Leuten sucht, dann wird er bekämpft, bis er sie entrichtet.

Al-Bukhary (8) und Muslim (16) überlieferten, über 'Abdullah Ibn 'Umar, der den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Der Islam wurde auf fünf aufgebaut: dem Zeugnis, dass es keinen Gott gibt, außer Allah, das Verrichten des Gebets, das Entrichten der Zakah, das Fasten im Ramadan und die Hajj zum Haus (Allahs).“

Al-Bukhary (25) und Muslim (22) überlieferten, über Ibn 'Umar, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Mir wurde befohlen die Menschen so lange zu bekämpfen, bis sie sagen, dass es keinen Gott gibt, außer Allah, und das Muhammad Allahs Gesandter ist, das Gebet verrichten und die Zakah entrichten. Wenn sie dies tun, dann beschützen sie dadurch ihr Blut und ihr Vermögen vor mir, es sei denn durch das Recht des Islams und ihre Abrechnung liegt in Allahs Hand.“

Die Prophetengefährten -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- waren sich darüber einig, dass diejenigen, die sich weigerten die Zakah zu entrichten, bekämpft werden mussten. So überlieferten Al-Bukhary (1400) und Muslim (20), über Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass, als der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- starb, Abu Bakr -möge Allah mit ihm zufrieden sein- danach der Kalif wurde und einige Araber in den Unglauben fielen, 'Umar -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Wie kannst du Leute bekämpfen, obwohl der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Mir wurde befohlen die Menschen zu bekämpfen, bis sie sagen, dass es keinen Gott gibt, außer Allah, und wer es sagt, der hat sein Vermögen und seine Seele vor mir beschützt, es sei denn es ist rechtens, und seine Abrechnung liegt in Allahs Hand.‘“ Er antwortete: „Bei Allah, ich werde denjenigen bekämpfen, der zwischen dem Gebet und der Zakah einen Unterschied macht, denn die Zakah ist das Anrecht des Vermögens. Bei Allah, wenn sie mir ein kleines Schaf verwehren, das sie aber beim Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- entrichteten, so werde ich sie dafür bekämpfen, dass sie es verwehrten.“ 'Umar -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: “Bei Allah, als Allah die Brust von Abu Bakr -möge Allah mit ihm zufrieden sein- geöffnet hat, wusste ich, dass es die Wahrheit ist.“

Was die Zakah betrifft, die zum Ende des Ramadans entrichtet wird, so ist es die Zakah Al-Fitr. Die Gelehrten sind sich darüber einig (Ijma'), dass es verpflichtend ist, sie zu entrichten, bis auf jene, die eine von der Norm abweichende Meinung hatten.

Siehe: „Tarh At-Tathrib“ (4/46).

Von der Stufe der Verpflichtung her liegt sie unter der Zakah des Vermögens, denn die Zakah Al-Fitr ist keine Säule des Islams und derjenige, der sie leugnet, verlässt auch nicht den Islam.

Die Zakah Al-Fitr wurde in vielen Ahadith erwähnt. Dazu gehören:

Al-Bukhary (1503) und Muslim (984) überlieferten, über Ibn 'Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- die Zakah Al-Fitr in Form eines Sa's aus Datteln oder Gerste jedem Muslim anordnete, ob Sklave oder frei, Mann oder Frau, jung oder alt. Und er befahl, dass sie entrichtet werden soll, noch bevor die Menschen zum Gebet hinausgehen.

Abu Dawud (1609) überlieferte, über Ibn 'Abbas, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- die Zakah Al-Fitr verpflichtete, als Reinigung für den Fastenden vor leerem oder obszönem Gerede und als Speisung der Armen. Wer sie vor dem Gebet entrichtet, so ist es eine angenommene Zakah, doch wer sie erst nach dem Gebet entrichtet, so ist es eine einfache Spende (Sadaqah).“ Al-Albani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch ein.

Siehe auch die Frage Nr. 12459 , für mehr Details.

Quelle: Islam Q&A