Alles Lob gebührt Allah..
Ja, es reicht aus, um das Gemeinschaftsgebet zu verrichten, wenn es zwei Männer gibt; einer als Imam und der andere als Mitbetender (arab. Ma'mum), sei es zu Hause oder anderswo. Imam Al-Bukhari - möge Allah mit ihm barmherzig sein - sagte: „Kapitel: Zwei Personen, oder mehr, sind eine Gemeinschaft". Dann berichtete er in diesem (Kapitel) über Malik ibn Al-Huwayrith - möge Allah mit ihm zufrieden sein - vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, der sagte: „Wenn das Gebet eintrifft, vollzieht den Adhan und die Iqamah (d.h. ruft zum Gebet), hierauf führt es dann aus, und derjenige, der am ältesten unter euch ist, soll euch führen." Al-Bukhari (658).
Al-Hafith Ibn Hajar - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Seine Aussage: 'Kapitel: Zwei Personen, oder mehr, sind eine Gemeinschaft' ist die Übertragung des Wortlautes eines Hadiths, der durch schwache Überlieferungsketten überliefert wurde..." Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sah einen Mann, der alleine betete, so sagte er: „Wird nicht jemand eine Wohltat für diesen (Mann) tun, indem er mit ihm betet?" Dann stand ein Mann auf und betete mit ihm, und er (der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: „Diese beiden bilden eine Gemeinschaft."
Die erwähnte Geschichte ohne die Aussage „diese beiden bilden eine Gemeinschaft" wurde von Abu Dawud und al-Tirmidhi aus einem anderen authentischen Bericht überliefert.
Er sagte auch: „Und durch ihn wurde darauf hingewiesen (gemeint ist der Hadith von Malik ibn Al-Huwayrith, möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass die kleinste (Form der) Gemeinschaft aus einem Imam und einem Mitbetende besteht, und das ist allgemeiner als dass der Mitbetende ein Mann, ein Jugendlicher oder eine Frau sein könnte.“ Ende der Aussage des Hafith.
Und der Hadith, auf den der Hafith bei Abu Dawud (554) verwiesen hat und den er als authentisch eingestuft hat, lautet: Über Abu Sa'id al-Khudri - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - einen Mann sah, der allein betete, und er sagte: „Wird nicht jemand eine Wohltat für diesen (Mann) tun?” Von Al-Albani in Sahih Al-Jami (2652) als authentisch eingestuft.
Er sagte in „'Aun Al-Ma'bud": „Damit soll ihm der Lohn der Gemeinschaft zuteilwerden, und es wird so sein, als hätte er ihm eine Wohltat gegeben.“ Ende des Zitats.
Von Ubay ibn Ka'b - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „(...) Das Gebet eines Mannes mit einem anderen Mann ist besser als sein Gebet allein, und das Gebet eines Mannes mit zwei anderen Männern ist besser als sein Gebet mit einem Mann, und je größer (die Gemeinschaft), desto beliebter ist es bei Allah, erhaben ist Er." Überliefert von An-Nasa'i (843) und Abu Dawud (554) und von Al-Albani als authentisch in 'Sahih Al-Jami' (2242) eingestuft.
Es muss jedoch beachtet werden, dass es für den Mann eine Pflicht ist, das Gebet in der Gemeinschaft in der Moschee zu verrichten, und es ist ihm nicht erlaubt, das Pflichtgebet gemeinschaftlich oder alleine im Haus zu verrichten, außer derjenige, der entschuldigt ist.
Das ständige Komitee wurde gefragt: „Ist das Gebet bestehend aus zwei Personen eine Gemeinschaft oder nicht?”
Sie antworteten: „Das Gebet bestehend aus zwei Personen, und mehr, bildet eine Gemeinschaft, aber je höher die Anzahl (der Betenden), desto mehr steigt der Vorzug. Trotzdem muss das Gebet in der Moschee als Gemeinschaft verrichtet werden." Ende des Zitats. „Fatawa des ständigen Komitees” (7/289).
Shaykh Ibn 'Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde über Leute gefragt, die das Gemeinschaftsgebet zu Hause verrichten, so antwortete er:
„Wir raten diesen Personen, Allah - Erhaben ist Er - zu fürchten und das Gebet in Gemeinschaft mit den Muslimen in den Moscheen zu verrichten. Denn das vorherrschende (Urteil) unter den Gelehrten in dieser Angelegenheit ist, dass das Gemeinschaftsgebet in den Moscheen Pflicht ist, es sei denn, es gibt einen Entschuldigungsgrund. Denn der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: 'Ich beabsichtigte, das Gebet anzuordnen, sodass es verrichtet wird. Dann (jedoch) beauftragte ich einen Mann, das Gebet für die Menschen zu leiten. Dann ging ich mit Männern, die Bündel Brennholz trugen, zu Leuten, die die Gemeinschaft (des Gebets) nicht bezeugt (d.h. nicht daran teilnimmt), und brannte ihre Häuser mit Feuer nieder.' Siehe: Al-Bukhari (644) und Muslim (651).
Diese Leute könnten in ihren eigenen Orten in der Gemeinschaft beten, aber der Gesandte - Allahs Segen und Friede auf ihm - wollte, dass sie mit der Gemeinschaft beten, die von der islamischen Gesetzgebung (als Gemeinschaft) bestimmt wurde. Die Gemeinschaft, die von der islamischen Gesetzgebung bestimmt wurde, sind diejenigen, die in den Moscheen beten, zu denen während des Gebets aufgerufen wird. Deshalb sagte Abdullah ibn Mas'ud, möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Wen es erfreut, Allah morgen (d.h. am jüngsten Tag) als Muslim zu begegnen, sollte diese Gebete bewahren, wo zu ihnen gerufen wird." Er sagte: „Wo zu ihnen gerufen wird", und „wo" ist ein Adverb des Ortes, das heißt, er sollte sie an dem Ort bewahren, an dem zu ihnen gerufen wird." Ende des Zitats. Fatwa Shaikh Ibn 'Uthaimin (15/19).
Und Allah weiß es am besten.