Alles Lob gebührt Allah..
Die Dinge, die das Gebet ungültig machen, sind bekannt, und ihre Anzahl variiert je nach Unterschieden in den Ansichten der Rechtsgelehrten. Hier sind sie:
1. Dinge, welche die Reinheit ungültig machen, wie der Zustand der rituellen Unreinheit (Hadath) oder das Essen von Kamelfleisch.
2. Absichtliches Enthüllen der Schamregion. Wenn sie jedoch unbeabsichtigt enthüllt wird und die Enthüllung geringfügig oder umfangreich ist, aber während des Gebets sofort bedeckt wird, bleibt das Gebet gültig.
3. Eine erhebliche Abweichung von der Qibla-Richtung.
4. Das Vorhandensein von Unreinheit auf dem Körper, der Kleidung oder am Ort des Gebets. Wenn man davon während des Gebets weiß oder es sich während des Gebets in Erinnerung ruft und es sofort entfernt, bleibt das Gebet gültig. Wenn man jedoch erst nach Abschluss des Gebets davon erfährt, bleibt das Gebet gültig.
5. Häufige aufeinanderfolgende Bewegungen während des Gebets ohne Notwendigkeit.
6. Das absichtliche Unterlassen eine der Säulen des Gebets, wie Rukū' (Verbeugung) oder Sujūd (Niederwerfung).
7. Das absichtliche Hinzufügen eines überflüssigen Akts, wie zusätzliche Verbeugung.
8. Das absichtliche Vorziehen einer Säule vor einer anderen.
9. Das absichtliche Aussprechen des Taslims vor dem Abschluss des Gebets.
10. Das absichtliche Verändern der Bedeutung beim Rezitieren des Qur'an.
11. Das absichtliche Unterlassen einer Pflichthandlung des Gebets, während man sich ihrer bewusst ist, wie das erste Taschahhud (Sitzen zwischen den beiden Sujūd). Aber wenn man es vergisst, bleibt das Gebet gültig und man kann den Sujūd as-Sahu (Niederwerfung aus Unachtsamkeit) machen.
12. Das Aufgeben der Absicht, das Gebet zu verrichten (indem man beabsichtigt, aus dem Gebet auszusteigen).
13. Lautstarkes Lachen. Aber ein einfaches Lächeln macht das Gebet nicht ungültig.
14. Absichtliches Sprechen mit Wissen und Erinnerung. Aber vergessenes oder unwissentliches Sprechen macht das Gebet nicht ungültig.
15. Essen und Trinken.
Siehe: "Dalil at-Talib li-Nail al-Matalib" von Schaikh Mar'i ibn Yusuf al-Hanbali (S. 34).
Und "Durus Muhimmah" von Schaikh Ibn Baz.
Und Allah weiß es am besten.