Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Wer unabsichtlich erbricht, dem obliegt kein Nachholen des Fastens

Frage

Ich fastete die sechs Tage vom Monat Schawwal und am fünften Tag, am Freitag, erbrach ich zur Zeit des Fajr-Gebets, was ich (zuvor) gegessen habe, (jedoch) ohne Absicht. Ich vollendete mein Fasten und fastete Samstag ebenfalls. War mein Fasten richtig, oder falsch?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Dein Fasten ist richtig und dass du erbrochen hast beeinträchtigt dein Fasten nicht, denn wer unbeabsichtigt und ungewollt erbricht, dessen Fasten ist richtig. Was aber jenen angeht, der absichtlich erbricht, der hat sein Fasten gebrochen. Basierend auf dem, was At-Tirmidhi (720) über Abu Huraira - möge Allah zufrieden mit ihm sein - überliefert, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Wer vom Erbrechen überwältigt wird – das heißt, es überkommt ihn –, dem obliegt das Nachholen (dieses Fastentages) nicht. Und wer absichtlich erbricht, der holt (jenen Fastentag) nach.” Al-Albani stufte ihn als authentisch ein in „Sahih At-Tirmidhi”

Ibn Qudama - möge Allah barmherzig mit ihm sein - sagte in „Al-Mughni” (3/23): „Wer absichtlich erbricht, dem obliegt das Nachholen (dieses Fastentages) und wem das Erbrechen überwältigt, dem obliegt nichts.”

Absichtlich zu erbrechen bedeutet, es absichtlich hervorzurufen und unabsichtlich, dass es ohne den Willen aus ihm austritt.

Wer also absichtlich erbricht, dem obliegt das Nachholen (des Fastentages), weil sein Fasten ungültig wurde. Und wer ungewollt erbricht, dem obliegt nichts. Und dies ist die Aussage der Allgemeinheit der Leute des Wissens.

Al-Khattabi sagte: „Ich kenne unter den Leuten des Wissens keine Unstimmigkeit in dieser (Angelegenheit).”

Schaikh Ibn Uthaymin - möge Allah barmherzig mit ihm sein - wurde über das Erbrechen im Ramadan gefragt und ob dies das Fasten bricht. Er antwortete:

„Wenn jemand absichtlich erbricht, so bricht er (sein Fasten). Und wenn jemand unabsichtlich erbricht, so bricht er sein Fasten nicht. Der Beweis ist der Hadith von Abu Huraira - möge Allah zufrieden mit ihm sein (….).” Und er erwähnte den vorangegangenen Hadith.

„Wenn du vom Erbrechen überkommen wirst, bricht es (das Fasten) nicht. Wenn eine Person in seinem Magen ein mulmiges Gefühl verspüren sollte und denkt, dass er erbrechen wird, sagen wir dann, dass er versuchen muss, das Erbrochene zurückzuhalten? - Nein. Oder (sagen wir), dass er (das Erbrochene) hervorrufen sollte? - Nein. Vielmehr sagen wir: Bleib in einer neutralen Lage; erbreche nicht (mit Absicht) und unterdrücke es nicht, denn wenn du (es absichtlich hervorrufst und dann) erbrichst, bricht (dein Fasten). Und wenn du es unterdrückst, schadet es dir. Also lass es; wenn es (das Erbrochene) dann ohne Tat von dir austritt, so schadet es dir nicht und dein Fasten bricht nicht.” Ende des Zitats, (entnommen) aus „Fatawa As-Siyam” (231).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A