Alles Lob gebührt Allah..
Wenn alte Währungen aus Gold oder Silber bestehen und mit Gold oder Silber verkauft werden, dann muss das Gewicht gleich sein und in der Kaufsitzung müssen die Waren ausgehändigt werden. Wenn sie aber für andere Materialien verkauft werden, wie Gold mit Silber oder Bargeld, oder Silber mit Bargeld, dann muss in der Kaufsitzung die Ware ausgehändigt werden, jedoch ist nicht vorausgesetzt, dass das Gewicht gleich sein soll, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, Weizen gegen Weizen, Gerste gegen Gerste, Datteln gegen Datteln, Salz gegen Salz, es sei denn Gleiches für Gleiches, Stück für Stück, Zug um Zug. Wenn sich aber die Gattungen unterscheiden, so verkauft wie ihr wollt, Zug um Zug.“ Überliefert von Muslim (2970), über 'Ubadah Ibn As-Samit -möge Allah mit ihm zufrieden sein-.
Hier gibt es keinen Unterschied zwischen heute verwendeten oder nicht verwendeten Währungen, solange sie aus Gold oder Silber bestehen, über die überliefert wurde, dass sie zu den Gattungen gehören, die unter Riba fallen.
Wenn die Währung aber nicht aus Gold oder Silber besteht, wie aus Papier, Kupfer etc., dann verschwindet der Grund, dass darin Riba bestünde, wenn damit keine Kaufgeschäfte mehr erfolgen und sie nicht mehr als Preis für Dinge gelten. Dadurch wird sie dann zu einer Ware, bei der sich dann Käufer und Verkäufer über dessen Preis einigen können, unter de Bedingung, dass keine Verschwendung geschieht. Denn manche Menschen zahlen viel Geld, um alte Währungen zu kaufen. Die islamische Gesetzgebung aber befiehlt das Geld zu wahren und verbietet es zu verschwenden.
Schaikh ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über den Verkauf alter Währungen zu einem höheren Preis (als ihr eigentlicher) gefragt.
Er antwortete: „Darin besteht kein Problem, denn alte Währungen sind kein Bargeld mehr. Wenn darunter also jemand die ersten roten Rial, die Fünfer oder Zehner hat, mit denen man kein Kaufgeschäft mehr führen kann, und den Zehner-Rial dann für 100 verkaufen will, so besteht darin kein Problem, da sie nun eine Ware und kein Bargeld mehr sind. Somit besteht darin kein Problem.“ Aus „Liqa Al-Bab Al-Maftuh“ (18/233).
Und Allah weiß es am besten.