Alles Lob gebührt Allah..
Es spricht nichts dagegen, die beschriebenen Verblendschalen auf die Zähne zu tun, selbst wenn diese permanent sind, weil das grundlegende Urteil die Erlaubnis hierfür ist, und wir kennen keinen islamrechtlichen Grund, der dies verbieten würde.
Und Allah weiß es am besten.