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Was ist das Urteil, wenn einige Tropfen Urin auf die Unterhose gelangen, sei es beim normalen Urinieren oder beim schnellen Urinieren?
Ich bitte um ein klares Rechtsgutachten (arab. Fatwa) zur Beseitigung meiner Zweifel.
Alles Lob gebührt Allah..
Der Muslim muss Unreinheiten (arab. Najasa) vermeiden und sich nach bestem Ermessen davor schützen. Ibn Abbas berichtete: „Der Gesandte Allahs – Allahs Frieden und Segen auf ihm – ging an zwei Gräbern vorbei und sagte: ‘Wahrlich, sie werden bestraft, und sie werden nicht für etwas Großes bestraft. Einer von ihnen ging umher und pflegte üble Nachrede (unter den Menschen) zu verbreiten, und der andere pflegte sich nicht (vor der Öffentlichkeit) abzuschirmen während des Urinierens.’ In einer anderen Überlieferung heißt es: ‘Und der andere pflegte sich (während) dem Urinieren nicht (vor anderen) zu schützen.’” Überliefert von Muslim (At-Tahara/439).
Der Diener (Allahs) ist verpflichtet, Unreinheiten von seiner Kleidung zu entfernen, gemäß der Aussage Allahs, mächtig und majestätisch ist Er: „und deine Gewänder, die reinige” (Al-Muddathir:4). Ebenso sagte der Prophet – Allahs Frieden und Segen auf ihm – über Menstruationsblut, das die Kleidung trifft: ‘Sie soll es abkratzen, dann mit Wasser reiben und es besprenkeln, danach (kann sie) darin beten.’ Überliefert von Al-Bukhari (Al-Haid/297). Und wenn die mit Unreinheit betroffene Stelle ausgewrungen werden kann, muss sie ausgewrungen werden.
Die Zustände der Unreinheit, wenn sie die Kleidung trifft:
Einige Gelehrte sagten: (Auch) über geringfügige Unreinheit wird grundsätzlich niemals Verzeihung gewährt.
Und einige sagten: Über geringfügige Unreinheiten wird Verzeihung gewährt, und dies ist die Rechtsschule von Abu Hanifa sowie die Wahl von Shaikh Al-Islam, insbesondere in Bezug auf Dinge, mit denen die Menschen häufig konfrontiert sind. Denn die Erschwernis, die damit verbunden ist, darauf zu achten und sich von ihnen zu reinigen, ist vorhanden, und Allah – erhaben ist Er – sagt: „und (Er hat) euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt (Al-Hajj:78). Die korrekte Ansicht ist (also) die von Abu Hanifa und Shaikh Al-Islam. Zu den geringfügigen Unreinheiten, für die Verzeihung gewährt wird, aufgrund der Schwierigkeit, sich davor zu schützen, gehört auch das gelegentliche Urinieren für den, der damit zu kämpfen hat, wobei er sich so gut wie möglich davor schützt. Siehe „Ash-Sharh Al-Mumti” von Ibn Uthaimin (1/382).
Was die Grenze des Geringfügigen betrifft, so ist entscheidend, was die durchschnittlichen Menschen als viel oder wenig erachten: Was sie als viel betrachten, ist viel, und was sie als wenig erachten, ist wenig.
Demzufolge wird gesagt: Der Grundsatz ist, dass wenn die Kleidung einer Person von Urintropfen betroffen wird, sie die betroffene Stelle so lange waschen soll, bis sie annimmt, dass die Unreinheit entfernt wurde. Was (danach) verbleibt und nicht gewaschen wurde, fällt unter die geringfügige Unreinheit, für die Verzeihung gewährt wird, wie zuvor erwähnt. Und Allah weiß es am besten.
(In Bezug auf die Situation), wenn jemand die Unreinheit nicht bemerkt, wurde Shaikh Ibn Baz gefragt, und er sagte:
„Wenn jemand die Unreinheit erst nach dem Ende des Gebets bemerkt, ist sein Gebet gültig. Denn als der Prophet – Allahs Frieden und Segen auf ihm – von Jibril während des Gebets informiert wurde, dass seine Sandalen unrein waren, zog er sie aus und wiederholte das Gebet nicht. Ebenso, wenn er von ihr (also der Unreinheit) vor dem Gebet wusste, es dann aber vergaß und darin betete, und sich erst nach dem Gebet daran erinnerte, (ist sein Gebet gültig), gemäß der Aussage Allahs, mächtig und majestätisch ist Er: „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen…’” (Surah Al-Baqarah:286)
Wenn jemand während des Gebets zweifelt, ob sich Unreinheit auf seiner Kleidung befindet, darf er (sich vom Gebet) nicht abwenden, egal ob er Imam oder Einzelner ist, und er muss sein Gebet vervollständigen.” „Fatawa Shaikh Ibn Baz” (12/396-397).
Shaikh Ibn Uthaimin sagte: „Der Mensch ist mit seiner Kleidung grundsätzlich rein, solange er sich nicht sicher ist, dass Unreinheit seinen Körper oder seine Kleidung berührt hat. Dieses Prinzip wird durch die Aussage des Propheten – Allahs Frieden und Segen auf ihm – gestützt, als ein Mann ihm berichtete, dass er während des Gebets etwas spürt – gemeint ist die rituelle Unreinheit – so sagte er (der Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm): ‘Er soll sich nicht eher (vom Gebet) entfernen, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt.'”
Wenn sich jemand über diese Angelegenheit nicht sicher ist, bleibt der Grundsatz der Reinheit. Es kann zwar stark vermutet werden, dass die Kleidung mit Unreinheit befleckt ist, aber solange die Person sich nicht sicher ist, bleibt der Grundsatz (d.h. der ursprüngliche Zustand) der Reinheit bestehen.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Ibn Uthaimin” (11/107).
Und Allah weiß es am besten.