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Das Fasten an zweifelhaften Tagen

04-06-2016

Frage 13711

Am 30. Scha’baan sind wir rausgegangen um den Neumond zu sichten. Das Wetter aber war bewölkt und somit waren wir nicht imstande die Sichtung durchzuführen. Sollen wir den 30. Scha’baan fasten, da dieser ein zweifelhafter Tag ist?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Dies ist, was als „Tag des Zweifels“ oder „Zweifelstag“ (arab.: Yaum Asch-Schakk) bezeichnet wird, da man über ihn zweifelt, ob er der letzte Tag von Scha’ban oder der erste Tag von Ramadan ist. Es ist verboten an diesem Tag zu fasten, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Fastet, wenn ihr ihn (den Mond) sieht und bricht euer Fasten, wenn ihr ihn sieht. Und wenn er bedeckt ist, dann vervollständigt die Anzahl (der Tage) von Scha’ban um dreißig.“ Überliefert von Al-Bukhari (1909)

´Ammaar ibn Yaasir sagte:

„Wer den Tag fastet, über den man zweifelt, der widersetzt sich Abu al-Qaasim (Beiname des Propheten), Allahs Segen und Frieden auf ihm.“

Überliefert von at-Tirmidhi und al-Albaani stufte diesen in „Sahih at-Tirmidhi“ (553) als authentisch ein.

Al-Haafidh ibn Hajar sagte:

„Damit wurde argumentiert, dass es verboten (Haram) ist am Zweifelstag zu fasten, da der Prophetengefährte nicht dies aus seiner (eigenen) Meinung sagte, so dass dies zu den Marfu‘-Überlieferungen (Überlieferungen, die auf den Propheten zurückzuführen sind) gehört.“

Die Gelehrten des ständigen Komitees sagten über den Zweifelstag: „Die Sunnah hat bewiesen, dass es verboten ist an diesem Tag zu fasten.“

Aus „Fatawa al-Lajnah“ (117/10)

Schaikh Muhammad ibn ´Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte, nachdem er die Meinungsverschiedenheit über das Urteil vom Fasten des Zweifelstags erwähnte:

„Die authentischste dieser Meinungen ist, dass es verboten ist. Aber wenn beim Führer bestätigt wurde, dass es Pflicht ist an diesem Tag zu fasten, und er den Leuten befiehlt an diesem zu fasten, so soll man sich von diesem nicht entfernen. Und dies soll dadurch gebracht werden, indem man nicht öffentlich sein Fasten bricht, sondern geheim.“

Aus „Scharh Al-Mumti‘“ (318/6)

Tage an denen es verboten ist zu fasten
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